Gaststättengewerbe, Sondernutzungserlaubnis Außengastronomie
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Online-Dienst
Außengastronomie beantragen
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- Außengastronomie beantragenAußengastronomie beantragen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung
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Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
MR11 Allgemeine Verwaltung
Zuständig für
- Standort: A - Z
- Standort: A - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6019
Fax: +49 40 4279-04234
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen (Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Do 9-16 Uhr nur mit Termin, Mo, Mi und Fr geschlossen
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - WBZ 31 2117
Zuständig für
- Straßennamen: n - z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2117
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 31 3436
Zuständig für
- Straßennamen: h - m
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3436
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 31 2057
Zuständig für
- Straßennamen: a - g
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2057
Fax: +49 40 427 90-3073
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprach nur nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr). Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail an uns wenden.
Kontaktperson
A-VS-122
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6054
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-12, Do 8 - 16 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos, Antragsformular oder via Inline-Dienst „Außengastronomie beantragen“)
- Maßstabsgerechter Lageplan,
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der beantragten Gehwegflächen und Angaben zur Restgehwegbreite
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauches oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher und privater Rechte Dritter
- Es muss in Ihrem Betrieb bereits innen eine Schankraumfläche vorhanden sein. Die Außengastronomiefläche darf nicht größer als die Schankraumfläche sein
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG).
- Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Ggf. bitte telefonisch erfragen
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis der Genehmigungsbehörde und ist gebührenpflichtig. Sie wird befristet und auf Widerruf erteilt und enthält Nebenbestimmungen
Die Nutzung der Außengastronomiefläche wird nur vor dem eigenen Betrieb erlaubt, das heißt die Nutzung darf sich nicht bis vor Nachbarbetriebe erstrecken.
Es sollte eine Restgehwegbreite zwischen 1,50 m und 2,50 m verbleiben. Die Restgehwegbreite ist von jeweiligen Örtlichkeit abhängig.
Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben, muss die vorhandene Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden
Das Aufstellen von Heizpilzen und sogenannten Kundenstoppern (Speisekarten / Stehtafeln) ist nicht erlaubt.
Bitte nutzen Sie auch den Onlinedienst „Außengastronomie beantragen“ im Bereich Formulare, Services und Links.
Abweichungen in Business Improvement Districts (BIDs) und bei Gestaltungsleitfäden siehe Links
Weitere Informationen
- Sondernutzungen öffentlicher Wegeflächen
- Hygiene von Getränkeschankanlagen
- Gestaltungsleitfaden Außengastronomie Dalmannkai
- Gestaltungsrichtlinien Überseequartier
- Information für Antragsteller für Außengastronomie auf öffentlicher Wegefläche
- Informationen für Außengastronomie auf öffentlicher Wegefläche - Dalmannkai, Kaiserkai u. Plätze
- Online-Dienst: Außengastronomie beantragen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Aufstellung von Tischen und Stühlen