Apostillen für das Ausland
Beschreibung
Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.
Andere Zuständigkeiten außerhalb des Amtes für Migration (siehe Links):
- Amtsgericht Hamburg für Urkunden der hamburgischen Gerichte (z.B.Beschluss/Urteil - Scheidung des Amtsgerichtes in Wandsbek)
- Landgericht Hamburg für Privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf.
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. Führungszeugnisse
- Übersetzungen von Dolmetschern die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, wo die Beeidigung stattgefunden hat.
- Urkunden anderer Bundesländern und Nationen - Bitte wenden Sie an das Ausstellungland bzw. Bundesland.
Online-Dienst
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)
Beschreibung
- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Online erledigen
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- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".
Internet
- Amt für Migration
- Iranstempel
- Unterschriftsbeglaubigung
- Apostille für das Ausland
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
erforderliche Unterlagen
Im Terminvorspracheverfahren:
- Terminbuchungsnachweis
- Ausweisdokument
- Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
- EC Karte oder Bargeld
Im Verfahren per Post:
Adressieren an:
Behörde für Inneres und SportAmt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
- Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
- Ihre Anschrift
- E-Mail und Telefonnummer
- Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
-
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
Weitere Hinweise:
- Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
- Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt.
Voraussetzungen
Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.
Notwendige Angaben Ihres Dokumentes:
-
Ihr original Dokument muss eine Unterschrift und ein Dienstsiegel/Dienststempel eines Behördenmitarbeiters der FHH tragen.
-
Ihr Dokument darf keine Zweckbindung haben - z.B. "Nur für die Beantragung von Elterngeld".
-
Zwecks Prüfung der Zuständigkeit und weiteren Voraussetzungen, bieten wir eine Vorabprüfung per E-Mail an. Bitte senden Sie diese Dokumente als Pdf oder JPEG- Anhang an unsere E-Mail-Adresse.
Hierzu gehören Dokumente der FHH, wie zum Bespiel:
- standesamtliche Urkunden
- Bescheinigungen der Finanzbehörde
- Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung, Schulbescheinigungen
- Bescheinigungen zur Einbürgerung (z.B. Einbürgerungszusicherung)
- Beglaubigte Abschriften/Kopien einer ausstellenden Behörde in Hamburg
- hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis)
- Abschriften deutscher Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) Nur im Zusammenhang mit einer Auslandsbeglaubigung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Persönlicher Vorsprache nur mit Termin möglich:
- Bitte online buchen!
- Vorabprüfung notwendig!
- Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an.
- m2511@amtfuermigration.hamburg.de
- Originale Dokumente zum Termin mitbringen.
-
EC Karte oder Barzahlung möglich
Im schriftlichen Verfahren per Post an:
- Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben:
- Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
- Anschrift
- E-Mail und Telefonnummer
- Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
- Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
- Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben und zusammen mit dem beglaubigten Dokument zurückversandt.
- Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € (Nur bei Privatpersonen) oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente per Einschreiben an Sie rückversandt.
- Vor den Ferien ist diese Dienstleistung stark gefragt und kaum Termine verfügbar. Daher nutzen Sie das schriftliche Verfahren per Post.
- Um Zeit bei der Zustellung zu ersparen, können Sie auch Ihren Vorgang in die Postsäule im Innenhof hiesiger Behörde einwerfen. Diese befindet sich auf der linken Seite am Personalnebeneingang des Finanzamtes Hamburg-Ost.
- Geben Sie unbedingt zum Bestimmungsland der Urkunde auch Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), den Grund der Dringlichkeit und wann Sie Ihr Dokument wieder zurück benötigen, an.
- Eine Vereinbarung zur persönliche Abholung Ihrer Dokumente ist nach Fertigstellung möglich.
- Für diese Verfahren werden Gebühren im Schriftverfahren verlangt.
Fristen
- Hiesige Behörde sind die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich zur Gültigkeit bzgl. der Auslandsglaubhaftmachung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle (Botschaft, Behörde im Ausland).
- Fragen Sie, ob Abschriften bzw. beglaubigte Kopien (Apostille/Legalisierung) akzeptiert werden. Oft kommt es vor, dass nur Originale akzepiert werden.
Bearbeitungsdauer
- sofort - Nur möglich, wenn eine Vorabprüfung stattgefunden hat!
- Innerhalb Deutschlands in der Regel ca. zehn Tage nach Posteingang in der Behörde bearbeitet zurück.
Kosten
- 13,50 € je Apostille
- 9 € je Vorbeglaubigung
- 5 € Übersetzerstempel
- 6 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - je 1. Seite des Dokumentes
- 1 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - ab der 2. Seite jeden Dokumentes
- 0,60 € Kopien - ab der 1. Seite bis zur 10. Seite
- 0,30 € Kopien - ab der 11. Seite
- 15 € je Iranstempel
- 5 € je Unterschriftsbestätigung
Abweichende Gebühren im Postverfahren
- 34 € je Apostille
- 29,50 € je Vorbeglaubigung
- Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
- Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Übersetzungen eines in Hamburg beeidigten Dolmetschers:
- Der Dolmetscher muss in Hamburg beeidigt worden sein. Dies erkennen Sie am ovalen Siegel mit der Hammaburg, indem steht, das der Übersetzer von der Freien und Hansestadt Hamburg beeidigt worden ist.
- Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
In der Ergebnissuche finden SIe mögliche Übersetzer*innen, die durch das Amt für Migration mit Apostille / Legalisation auf der Übersetzung bestätigt werden können.
Bei Beglaubigung laufender Register (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen):
- Ihr Dokument darf keine Zweckbindung tragen, wie z.B. bei der Geburtsurkunde (Nur zur Beantragung von Elterngeld). Für diese Urkunden werden von der ausstellenden Behörde nur Originale ausgestellt. (z.B. Standesamt bei der Geburtsurkunde.) Anschließend kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration auf dem Original erfolgen.
Bei Beglaubigung von Kopien deutscher Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) oder des eingeklebten, in Hamburg ausgestellten Aufenthaltstitels im Pass:
- Sie können diese Kopien in einem Standort des Hamburg Service beglaubigen lassen. Wenn Sie Ihr Anliegen im Amt für Migration erledigen möchten, bringen Sie bitte das Original mit.
Bei Beglaubigung von Kopien von deutschen Schul- oder Hochschuldokumenten mit staatlicher Anerkennung aus Hamburg:
- Es werden nur Kopien bearbeitet, die von der jeweiligen Schule ausgestellt wurden (mit Original-Unterschrift und Schulsiegel) oder hier im Amt für Migration vom Original gefertigt werden.
- In den Schulferien ist es sinnvoll, wenn beglaubigte Zeugniskopien direkt vom Amt für Migration gefertigt werden, da die Schulsekretariate in den Ferien oft nicht erreichbar sind. Gegebenenfalls kann die Apostille/Vorbeglaubigung dann erst nach den Ferien ausgestellt werden. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
Bei Vorbeglaubigung von Urkunden oder Zeugnisse von Schulen (außer Privatschulen, die nicht in Hamburg staatlich anerkannt sind):
- Eine Apostille / Legalisation kann nicht durch das Amt für Migration ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an einen Notar und anschließend an das Landgericht Hamburg.
Bei Vorbeglaubigung von Dokumenten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE):
- Bitte wenden Sie sich an das UKE zwecks Unterschrift, Namensstempel und Adressstempels des zuständigen Arztes auf Ihrem Dokument. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
Bei Vorbeglaubigung von deutschsprachigen ärztlichen Bescheinigungen:
- Bitte wenden Sie sich zur Bestätigung des privatrechtlichen Arztes an die Ärztekammer Hamburg. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
Bei Vorbeglaubigung von Bescheinigungen von einem Finanzamt in Hamburg:
- Eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
Bei Vorbeglaubigung von Zeugnissen von katholischen Schulen mit staatlicher Anerkennung in Hamburg:
- Eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
Bei Vorbeglaubigung von Urkunden und Dokumente von Kammern, zum Beispiel Ärztekammer, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer:
- Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kammer in Hamburg. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
- Unterschriftsbeglaubigungen (Hinweise finden Sie in der Verlinkung)
- Iranstempel (Hinweise finden Sie in der Verlinkung)
- Amtsgericht Hamburg für Urkunden der hamburgischen Gerichte (z.B.Beschluss/Urteil - Scheidung des Amtsgerichtes in Wandsbek)
- Landgericht Hamburg für privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf.
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. Führungszeugnisse
- Übersetzungen von Dolmetschern die nicht in Hamburg beeidigt sind, ist das Bundesland zuständig, wo die Beeidigung stattgefunden hat.
- Urkunden anderer Bundesländern und Nationen - Bitte wenden Sie an das Ausstellungland bzw. Bundesland.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2022
Stichwörter
Beglaubigungen für das Ausland