Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Beschreibung
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
1 Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2 Einzugsdatum,
3 Anschrift der Wohnung sowie
4 Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Eine An- bzw. Ummeldung Minderjähriger aus einem gemeinsamen Elternhaus heraus, bedarf der Zustimmung beider Sorgeberechtigten.
Ein Hund ist beim Fachamt Verbraucherschutz oder über den Onlinedienst umzumelden.
Online-Dienste
An- und Ummeldung
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Online erledigen
- An- und UmmeldungWenn Sie eine neue Wohnung beziehen können Sie die Anmeldung, inklusive der neuen Anschrift auf dem Personalausweis oder der eID-Karte, online vornehmen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Online Termin vereinbaren, Standorte Hamburg Service
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Online erledigen
- Online Termin vereinbaren, Standorte Hamburg ServiceVereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Behördentermin für Anmeldung, Ausweisdokumente und weitere Dienstleistungen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Bergedorf Einwohnerangelegenheiten (Bergedorf Einwohnerangelegenheiten)
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Bergedorf Einwohnerangelegenheiten
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Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
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Billstedt Einwohnerangelegenheiten (Billstedt Einwohnerangelegenheiten)
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Billstedt Einwohnerangelegenheiten
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Süderelbe Einwohnerangelegenheiten (Süderelbe Einwohnerangelegenheiten)
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
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Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
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Harburg Einwohnerangelegenheiten (Harburg Einwohnerangelegenheiten)
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Rothenburgsort Einwohnerangelegenheiten (Rothenburgsort Einwohnerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Einwohnerangelegenheiten (Eimsbüttel Einwohnerangelegenheiten)
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Bramfeld Einwohnerangelegenheiten (Bramfeld Einwohnerangelegenheiten)
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Volksdorf Einwohnerangelegenheiten (Volksdorf Einwohnerangelegenheiten)
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Mo 9.30-16, Di 9.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Curslack Einwohnerangelegenheiten (Curslack Einwohnerangelegenheiten)
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jeden zweiten Donnerstag im Monat 9.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Lurup Einwohnerangelegenheiten (Lurup Einwohnerangelegenheiten)
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jeden dritten Donnerstag im Monat 9.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Wilhelmsburg Einwohnerangelegenheiten (Wilhelmsburg Einwohnerangelegenheiten)
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Mo 8-14, Di 11.30-18, Fr 8-12 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten (Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten)
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Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
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Blankenese Einwohnerangelegenheiten (Blankenese Einwohnerangelegenheiten)
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Bargeldzahlung
Bitte zahlen Sie bargeldlos (Girocard /Kreditkarte). Wir stellen verstärkt auf bargeldlose Zahlungen um.
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Niendorf Einwohnerangelegenheiten (Niendorf Einwohnerangelegenheiten)
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Wandsbek Einwohnerangelegenheiten (Wandsbek Einwohnerangelegenheiten)
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Wandsbek Einwohnerangelegenheiten
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Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
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Nord Einwohnerangelegenheiten (Nord Einwohnerangelegenheiten)
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Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten (Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten)
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Alstertal Einwohnerangelegenheiten (Alstertal Einwohnerangelegenheiten)
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Rahlstedt Einwohnerangelegenheiten (Rahlstedt Einwohnerangelegenheiten)
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Altona Einwohnerangelegenheiten (Altona Einwohnerangelegenheiten)
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Altona Einwohnerangelegenheiten
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Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Mitte Einwohnerangelegenheiten (Mitte Einwohnerangelegenheiten)
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Mo-Fr 7-19, Sa 9-16 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
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Langenhorn Einwohnerangelegenheiten (Langenhorn Einwohnerangelegenheiten)
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Langenhorn Einwohnerangelegenheiten
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
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erforderliche Unterlagen
- Dokumente aller anzumeldenden Personen:
- Personalausweis und - sofern vorhanden - Reisepass
- Kinder (bis zum 18. Geburtstag): wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich –
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bei Bezug von Wohneigentum der Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bringen bitte neben ihren Dokumenten den eAT mit.
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person (dies gilt nur, wenn die Personen bereits in Deutschland gemeldet sind)
Des Weiteren sind folgende Dokumente bei einem Zuzug von Außerhalb mitzubringen:
- Verheiratete/Verpartnerte:
- Eheurkunde im Original
- Beide Ausweise (sofern sie nicht getrennt leben)
- Geschiedene:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (original)
- Verwitwete:
- original Sterbeurkunde
- Unverheiratete und Wohngemeinschaften:
- Vorlage der Ausweise aller Personen sowie zusätzlich schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen
Voraussetzungen
- Sie haben eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html - § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html - § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html - § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html - § 24 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html - 17.1, 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Anmeldung dauert ca. 12 Minuten
Kosten
- 13 EUR pro volljähriger Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.
- 13 EUR pro Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben Zuzugsdaten).
- 13 EUR ein Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Zuzugsdaten).
Hinweise (Besonderheiten)
- Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten anmelden.
- Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- Hundeanmeldung Online
- Hundehaltung, Anmeldung
- LBV Online-Dienste
- LBV-Terminbuchungen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.09.2022
Stichwörter
Anmeldung in einer anderen Gemeinde