• Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)

Fassadenreinigung Abwassereinleitung melden

Wenn Sie eine Fassadenreinigung mit einem Hochdruckreiniger durchführen wollen, müssen Sie das melden.

Beschreibung

Bei einer Fassadenreinigung werden Schmutz, Farbe  oder andere Ablagerungen von der äußeren Oberfläche eines Gebäudes entfernt. In der Regel geschieht das mit  Hilfe eines Hochdruckreinigers und  manchmal auch zusätzlich mit Chemikalien.

Wenn Sie eine Fassadenreinigung durchführen, unterscheidet sich das anfallende Abwasser in der Regel vom üblichen Abwasser. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Sie
  • spezielle Reinigungsmittel benutzen und das Abwasser daher andere Stoffe enthält als üblich.
  • einen Hochdruckreiniger einsetzen, wodurch sich die Abwassermenge erhöht und problematische  Stoffe abgelöst werden.
Wenn Sie im Rahmen der Fassadenreinigung Abwasser in das öffentliche Abwassersystem einleiten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. So wird sichergestellt, dass die Abwassereinleitung beziehungsweise Abfallentsorgung ordnungsgemäß erfolgt.

Online-Dienst

Anzeige Fassadenreinigung

ID: S100002_S1000020040000000012

Beschreibung

Anzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.

Online erledigen

  • Anzeige Fassadenreinigung
    Anzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen, eine Fassadenreinigung durchzuführen und das entstehende Abwasser über einen genehmigten Sielanschluss ins öffentliche Abwassersystem einzuleiten oder als Abfall zu entsorgen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P12

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Hierfür steht Ihnen ein Online-Dienst zur Verfügung. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder Einwänden wieder auf Sie zu.

Fristen

Ihre Anzeige muss der zuständigen Stelle vor Einleitungsbeginn vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Bei Nutzung des Online-Dienstes erhalten Sie das Meldeergebnis direkt. 

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

  • Anzeige betrifft nur Einleitungen in genehmigte Sielanschlüsse (bitte beachten Sie das Merkblatt).

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Anzeige-Fassadenreinigung am 03.03.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Fassadenreinigung Abwassereinleitung nach § 12 HmbAbwG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en