- Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)
Fassadenreinigung Abwassereinleitung melden
Wenn Sie eine Fassadenreinigung mit einem Hochdruckreiniger durchführen wollen, müssen Sie das melden.
Beschreibung
Bei einer Fassadenreinigung werden Schmutz, Farbe oder andere Ablagerungen von der äußeren Oberfläche eines Gebäudes entfernt. In der Regel geschieht das mit Hilfe eines Hochdruckreinigers und manchmal auch zusätzlich mit Chemikalien.
Wenn Sie eine Fassadenreinigung durchführen, unterscheidet sich das anfallende Abwasser in der Regel vom üblichen Abwasser. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Sie
Wenn Sie eine Fassadenreinigung durchführen, unterscheidet sich das anfallende Abwasser in der Regel vom üblichen Abwasser. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Sie
- spezielle Reinigungsmittel benutzen und das Abwasser daher andere Stoffe enthält als üblich.
- einen Hochdruckreiniger einsetzen, wodurch sich die Abwassermenge erhöht und problematische Stoffe abgelöst werden.
Online-Dienst
Anzeige Fassadenreinigung
Beschreibung
Anzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.
Online erledigen
- Anzeige FassadenreinigungAnzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Anzeige-Fassadenreinigung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie beabsichtigen, eine Fassadenreinigung durchzuführen und das entstehende Abwasser über einen genehmigten Sielanschluss ins öffentliche Abwassersystem einzuleiten oder als Abfall zu entsorgen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P12
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P12
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Hierfür steht Ihnen ein Online-Dienst zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder Einwänden wieder auf Sie zu.
Fristen
Ihre Anzeige muss der zuständigen Stelle vor Einleitungsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Bei Nutzung des Online-Dienstes erhalten Sie das Meldeergebnis direkt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Anzeige betrifft nur Einleitungen in genehmigte Sielanschlüsse (bitte beachten Sie das Merkblatt).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Anzeige-Fassadenreinigung am 03.03.2025
Stichwörter
Fassadenreinigung Abwassereinleitung nach § 12 HmbAbwG