Fassadenreinigung Abwassereinleitung melden

    Wenn Sie eine Fassadenreinigung mit einem Hochdruckreiniger durchführen wollen, müssen Sie das melden.

    Beschreibung

    Bei einer Fassadenreinigung werden Schmutz, Farbe  oder andere Ablagerungen von der äußeren Oberfläche eines Gebäudes entfernt. In der Regel geschieht das mit  Hilfe eines Hochdruckreinigers und  manchmal auch zusätzlich mit Chemikalien.

    Wenn Sie eine Fassadenreinigung durchführen, unterscheidet sich das anfallende Abwasser in der Regel vom üblichen Abwasser. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Sie
    • spezielle Reinigungsmittel benutzen und das Abwasser daher andere Stoffe enthält als üblich.
    • einen Hochdruckreiniger einsetzen, wodurch sich die Abwassermenge erhöht und problematische  Stoffe abgelöst werden.
    Wenn Sie im Rahmen der Fassadenreinigung Abwasser in das öffentliche Abwassersystem einleiten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. So wird sichergestellt, dass die Abwassereinleitung beziehungsweise Abfallentsorgung ordnungsgemäß erfolgt.

    Online-Dienst

    Anzeige Fassadenreinigung

    ID: S100002_S1000020040000000012

    Beschreibung

    Anzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.

    Online erledigen

    • Anzeige Fassadenreinigung
      Anzeigedienst für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen, eine Fassadenreinigung durchzuführen und das entstehende Abwasser über einen genehmigten Sielanschluss ins öffentliche Abwassersystem einzuleiten oder als Abfall zu entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P12

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Hierfür steht Ihnen ein Online-Dienst zur Verfügung. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder Einwänden wieder auf Sie zu.

    Fristen

    Ihre Anzeige muss der zuständigen Stelle vor Einleitungsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Nutzung des Online-Dienstes erhalten Sie das Meldeergebnis direkt. 

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Anzeige betrifft nur Einleitungen in genehmigte Sielanschlüsse (bitte beachten Sie das Merkblatt).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Anzeige-Fassadenreinigung am 03.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fassadenreinigung Abwassereinleitung nach § 12 HmbAbwG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en