Geburtsurkunde Ausstellung

    Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt oder die Geburt Ihres Kindes benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt einer Person und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern der Person.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Online-Dienste

    Kinderleicht zum Kindergeld

    ID: S100002_S1000020040000000112

    Beschreibung

    Kinderleicht zum Kindergeld“ ist ein moderner und familienfreundlicher Service, der Eltern von Bürokratie entlastet und ihnen die mit der Geburt eines Kindes verbundenen notwendigen Formalitäten erleichtert. Mit diesem Service lassen sich schnell und unkompliziert gleich mehrere Verwaltungsdienstleistungen des Bundes und der Standesämter kombiniert beantragen.
    Über ...
     

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    • Kinderleicht zum Kindergeld
      Kinderleicht zum Kindergeld“ ist ein moderner und familienfreundlicher Service, der Eltern von Bürokratie entlastet und ihnen die mit der Geburt eines Kindes verbundenen notwendigen Formalitäten erleichtert. Mit diesem Service lassen sich schnell und unkompliziert gleich mehrere Verwaltungsdienstleistungen des Bundes und der Standesämter kombiniert beantragen.
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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

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    Urkundenanforderung

    ID: S100002_S1000020040000000048

    Beschreibung

    Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    Online erledigen

    • Urkundenanforderung
      Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten


    Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Für den Bereich Wilhelmsburg gilt: Für standesamtlich eingetragene Ereignisse vor dem 01.03.08 erhalten Sie die Urkunden beim Standesamt Harburg. Ab dem 01.03.08 ist das Standesamt Hamburg-Mitte der richtige Ansprechpartner.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist Di von 8-12 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 6 Wochen!
    Für Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Geb&uuml;hrenbescheid

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • Ihren Personalausweis (Original oder Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Sie können sich eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie:

    • mindestens 16 Jahre alt sind und
      • die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
      • Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
      • Vorfahre oder Abkömmling oder deren
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.


    Weitere Voraussetzungen:

    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html

    § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html

    § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Ausstellung können Sie einen Antrag auf gerichtliche Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt stellen, das die Geburt beurkundet hat.

     Persönliche Antragstellung:
    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Beantragung per Post, E-Mail oder Fax:
    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Sie können Urkunden auch elektronisch über den Online-Dienst Urkundenanforderung anfordern.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    •  Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.
    •  Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt, wenn es sich bereits um ein elektronisches Register handelt.

    Kosten

       - 18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR.
       - Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie können Geburtsurkunden schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich beantragen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
    • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
    • Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).
    • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden. 
    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en