Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Feststellung

    Anerkennung ausländischen Berufsqualifikationen als Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter beantragen

    Beschreibung

    Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhaft arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen. Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

    Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

    Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss identifizieren. Das ist der sogenannte Referenzberuf. Er muss zu Ihrer ausländischen Berufsqualifikation passen. Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen.

    Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihren Abschluss mit einem bestimmten deutschen Abschluss. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen. Durch den Bescheid können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen.

    Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

    Verfahrensablauf
    1. Antragstellung
    Stellen Sie einen "Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung" und bezahlen Sie die Gebühr. Das können Sie online oder postalisch erledigen. Versenden Sie keine Originale per Post.

    2. Prüfung der Gleichwertigkeit
    Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

    3. Mögliche Ergebnisse der Prüfung
    • a.) Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation gleichwertig sind.
    • b.) Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
    • c.) Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Berlin (Steuerberaterkammer Berlin)

    Aktuelles

    Steuerberaterkammer Berlin

    Beschreibung

    Steuerberaterkammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Wichmannstraße 6

    10787 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-berlin.de

    Fax: (030) 88 92 61-10

    Telefon Festnetz: (030) 88 92 61-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
      Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
    • ggf. Nachweise zu früheren Anträgen auf Gleichwertigkeitsfeststellung
      Falls Sie bereits einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt haben, Dokumente zu früheren gestellten Anträgen auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei anderen zuständigen Stellen als einfache Kopien.
    • Identitätsnachweis
      Geeignete Identitätsnachweise sind z. B. ein Reisepass (Passersatz), alle europäischen Personalausweise oder ein Konventionspass als einfache Kopie.
      • Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann fügen Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung bei.
      • Folgende Informationen müssen, z. B. in der Übersetzung des Identitätsnachweises, in lateinischen Schriftzeichen auf dem Nachweis leserlich sein: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum. Der Identitätsnachweis sollte ein Foto von Ihnen und Ihre Unterschrift beinhalten.
    • Bei Namensänderung: Nachweis über die vollzogene Namensänderung
      Wenn Ihr Vor- oder Nachname nicht mehr mit dem Namen in Ihrem Berufsqualifikationsnachweis übereinstimmt (z. B. durch Heirat, Einbürgerung, Geschlechtsumwandlung oder ähnliche Gründe), fügen Sie hier bitte eine einfache Kopie des amtlichen Nachweises über die vollzogene Namensänderung bei. Dies kann beispielsweise eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Einbürgerungsbescheid oder ein anderer geeigneter Nachweis sein aus dem die Namensänderung ersichtlich ist.
      • Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann fügen Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung bei.
    • Lebenslauf
      Der Lebenslauf muss auf Deutsch geschrieben sein. Der Lebenslauf oder auch Curriculum Vitae (CV) oder Résumé soll eine tabellarische Übersicht geben über Ihre:
      • Ausbildungsgänge (Berufsausbildung, akademische Ausbildung, schulische Ausbildung)
      • Fortbildungen
      • bisherigen Jobs
    • Ausbildungsnachweise
      Reichen Sie Ihre Nachweise der Berufsqualifikation in Originalsprache als einfache Kopie mit ein.
      • Dies können z. B. sein: Prüfungs- und Abschlusszeugnisse, Berufsurkunde, Diplomurkunde, Bachelor- und/oder Masterzeugnis oder vergleichbare Dokumente. Fügen Sie falls vorhanden auch Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung mit bei. Dies können z. B. sein: Diploma Supplement, das Transcript of Records, der Relevé de Notes, das Studienbuch, die Prüfungsordnung sowie Fächer- und Notenübersichten oder vergleichbare Dokumente.
      • Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann fügen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung des Abschlusszeugnisses als beglaubigte Kopie bei.
      • Ergänzende Nachweise zu den Abschlüssen/Urkunden (wie z.B. Studienbuch, Prüfungsordnung, Fächerübersichten) in deutscher oder englischer Übersetzung als einfache Kopie.
    • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung
      Bescheinigung über die Art und Dauer Ihrer relevanten Berufspraxis in Originalsprache. Dazu gehören z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, berufliche Weiterbildungen oder vergleichbare Dokumente.
      • Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann fügen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung als einfache Kopie bei.
    • Nur bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben: Nachweise, die glaubhaft belegen, dass Sie in Berlin tatsächlich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen
      Ergänzend zur Erklärung der Erwerbsabsicht, werden Nachweise benötigt, die glaubhaft belegen, dass Sie in Berlin tatsächlich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen (geeignete Nachweise sind z. B. die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweise über die Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern) in einfacher Kopie.
    • ggf. weitere Nachweise
      Vielleicht müssen Sie im Laufe des Anerkennungsverfahrens weitere Dokumente einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie wollen in Berlin arbeiten.
    • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland im Bereich der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
    • Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland ist gleichwertig mit einem deutschen Ausbildungsabschluss als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
      Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“.
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
      Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
    • Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
      Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1- 3 Monate sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen

    Kosten

    100,00 bis 600,00 Euro je Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.02.2025