Prüfung als Steuerberater Befreiung

    Steuerberater/in - Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie besondere fachliche Qualifikationen und berufliche Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts besitzen, wie z.B. eine entsprechende Professorentätigkeit, können Sie sich auf Antrag von der Steuerberaterprüfung befreien lassen.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie einen "Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung". Das können Sie online oder postalisch erledigen
    2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Unterlagen vollständig und richtig sind und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Prüfung vorliegen.
    3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
    4. Sie erhalten das Ergebnis des Befreiungsantrages per Post.

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-351402

    Beschreibung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Berlin (Steuerberaterkammer Berlin)

    Aktuelles

    Steuerberaterkammer Berlin

    Beschreibung

    Steuerberaterkammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Wichmannstraße 6

    10787 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-berlin.de

    Fax: (030) 88 92 61-10

    Telefon Festnetz: (030) 88 92 61-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
      Stellen Sie den Antrag online. Im Einzelfall erhalten Sie ein Antragsformular auf Anfrage bei der StBK.
    • Lebenslauf
      mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
    • Passbild
      nicht älter als ein Jahr
    • Urkunden
      • über die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
      • über die Versetzung in den Ruhestand
      • über die Ernennung zum Professor/zur Professorin
    • ggf. Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
    • Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Arbeitgeberbescheinigung)
      Vorzulegen ist eine Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern; die Bescheinigung muss Angaben enthalten über
      • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende der Tätigkeit)
      • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Beamter/Beamtin oder Angestellte/r)
      • die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden)
      • Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Anzahl der Wochenstunden)
      • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Mutterschutz, Krankheitszeiten usw.).
    • ggf. Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit

    Voraussetzungen

    • besondere fachliche Qualifikation auf dem Gebiet des Steuerrechts
      Unter anderen können die folgenden Personen von der Prüfung befreit werden:

      • Professoren/innen, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben
      • ehemalige Finanzrichter/innen, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
      • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 10 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachgebietsleiter/in oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
      • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 15 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachbearbeiter/in oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
      Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat" oder "Online-Ausweis (eID)".
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
      Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
    • Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorzulegen
      (ggf. postalisch an die zuständige Steuerberaterkammer/Prüfungsstelle zu übersenden)
    • Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    ca. 200,00 Euro
    Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Befreiung Steuerberaterprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.02.2025