verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung Erteilung
Steuerberater/in - Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung zur oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen
Beschreibung
Wer eine Steuerberaterprüfung ablegen oder sich davon befreien lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag können Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Prüfung erhalten.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung zur oder Befreiung von der Prüfung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Sie erhalten die rechtsverbindliche schriftliche Auskunft per Post.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung zur oder Befreiung von der Prüfung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Sie erhalten die rechtsverbindliche schriftliche Auskunft per Post.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Berlin (Steuerberaterkammer Berlin)
Aktuelles
Steuerberaterkammer Berlin
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Steuerberaterkammer Berlin
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf verbindliche Auskunft
Online möglich oder schriftlich per Post - Lebenslauf
mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang - Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen
- über den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
- über den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
- über die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und / oder
- über die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in
- Für die verbindliche Auskunft über die Zulassung zur Prüfung: Nachweise über praktische Tätigkeiten
Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
- Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
- Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
- die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
- Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
- alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
- Für die verbindliche Auskunft über die Befreiung von der Prüfung: Bescheinigung einer deutschen Hochschule oder der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes
Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit (bzw. Ihrer Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
- Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
- Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
- die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
- Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
- alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
- Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit
Sofern Sie diese im Antrag geltend machen.
Formulare
- Antrag auf verbindliche Auskunft
Voraussetzungen
- Sie möchten eine rechtlich verbindliche Auskunft zu den Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung bei der Steuerberaterkammer Berlin erhalten.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“.
Rechtsgrundlage(n)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 38a
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 37b Satz 1 und 2
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 39
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) § 7 Absatz 1
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin
Bearbeitungsdauer
ca. 1 - 2 Wochen
Kosten
ca. 200,00 Euro
Für die Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.
Für die Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Befreiung Steuerberaterprüfung