verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung Erteilung

    Steuerberater/in - Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung zur oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

    Beschreibung

    Wer eine Steuerberaterprüfung ablegen oder sich davon befreien lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag können Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Prüfung erhalten.

    Verfahrensablauf
    1. Beantragen Sie eine Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung zur oder Befreiung von der Prüfung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
    2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind.
    3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
    4. Sie erhalten die rechtsverbindliche schriftliche Auskunft per Post.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-351394

    Beschreibung

    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Berlin (Steuerberaterkammer Berlin)

    Aktuelles

    Steuerberaterkammer Berlin

    Beschreibung

    Steuerberaterkammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Wichmannstraße 6

    10787 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-berlin.de

    Fax: (030) 88 92 61-10

    Telefon Festnetz: (030) 88 92 61-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf verbindliche Auskunft
      Online möglich oder schriftlich per Post
    • Lebenslauf
      mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
    • Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen
      • über den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
      • über den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
      • über die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und / oder
      • über die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in
    • Für die verbindliche Auskunft über die Zulassung zur Prüfung: Nachweise über praktische Tätigkeiten
      Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
      • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
      • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
      • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
      • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
      • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
    • Für die verbindliche Auskunft über die Befreiung von der Prüfung: Bescheinigung einer deutschen Hochschule oder der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes
      Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit (bzw. Ihrer Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
      • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
      • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
      • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
      • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
      • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
    • Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit
      Sofern Sie diese im Antrag geltend machen.

    Formulare

    • Antrag auf verbindliche Auskunft

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 - 2 Wochen

    Kosten

    ca. 200,00 Euro
    Für die Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Befreiung Steuerberaterprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.11.2024