Akteneinsicht in die Ausländerakte und Einbürgerungsakte beantragen - für Rechtsanwälte

    Beschreibung

    Als bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt können Sie Akteneinsicht für die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte Ihrer Mandanten beantragen.

    Verfahrensablauf
    1. Beantragen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre Mandanten Akteneinsicht in die elektronische Ausländerakte oder Einbürgerungsakte. Das können Sie online erledigen.
    • Die Anforderung nur von Teilen einer Akte ist nicht möglich.
    2. Zahlen Sie die Gebühr im elektronischen Bezahlverfahren. Erst danach können Sie den Online-Antrag einreichen. Sie erhalten Ihre Rechnung nach erfolgter Bezahlung.

    3. Nach Einreichung des Online-Antrags wird ein PDF-Dokument erzeugt. Bitte laden Sie sich unbedingt das angezeigte PDF-Dokument auf Ihr Gerät herunter und speichern Sie es als Beleg für Ihre Antragstellung ab.

    4. Nach Eingang des Antrags beim Landesamt für Einwanderung (LEA) wird Ihnen die elektronische Akte zur Einsicht digital an Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) übermittelt.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-351379

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Akteneinsicht in die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte
      online möglich
      • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Vollmacht für alle Personen, für die Akteneinsicht beantragt wird
      • In der Vollmacht muss der Verfahrensgegenstand angegeben sein.
    • Nummer des aktuellen Aufenthaltsdokuments (wenn bekannt)
      • z.B. Aufenthalterlaubnis, Visum, Fiktionsbescheinigung etc.
    • Nummer im Ausländerzentralregister - AZR-Nummer (wenn bekannt)
    • Aktenzeichen des Landesamtes für Einwanderung (wenn bekannt)

    Voraussetzungen

    • Sie sind bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt
    • Die Zuständigkeit des Landesamtes für Einwanderung liegt vor
      • Die ausländische Person muss ihren Wohnsitz in Berlin haben oder vor ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zuletzt in Berlin gewohnt haben.
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
      Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
      • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
      • Paypal

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Kosten

    11,00 Euro: für jede Akte, für die Akteneinsicht beantragt wird

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    § 29 VwVfG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.05.2024