Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten - Förderung für Projekte zur Netzwerkbildung beantragen

    Beschreibung

    Ihre wirtschaftsnahe Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz in Berlin will kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen? Dann können Sie als Mittlerorganisation zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung der Netzwerkbildung“ bei der IBB beantragen. Gefördert werden Projekte, die Berliner KMU durch die Bildung von überregionalen und grenzüberschreitenden Vernetzungsprojekte bei der Internationalisierung unterstützen.

    Was gefördert wird
    Überregionale und grenzüberschreitende Vernetzungsprojekte, die
    • vor allem kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU)
    • beim Expandieren und bei Herausforderungen bei der Ausweitung der Tätigkeit auf internationalen Märkten unterstützen
    • die Entwicklung von nachhaltigen internationalen Kooperationen fördern
    • den in der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg aufgeführten Clustern zuzurechnen sind (siehe "Weiterführende Informationen")
    • im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
    Wie gefördert wird
    • Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung
    • Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bei einer Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro.
    Verfahrensablauf
    1. Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, um vorab ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
    2. Stellen Sie einen Antrag auf zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung der Netzwerkbildung“. Dies können Sie online über die Website der Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) erledigen.
    3. Ihr Antrag wird elektronisch an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung zur Prüfung des besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesses weitergeleitet. Alternativ können Sie den elektronisch ausgefüllten Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen auch postalisch an die IBB schicken. Falls erforderlich, werden Sie für Rückfragen kontaktiert.
    4. Sie erhalten einen Bescheid per Post.

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular PfI Netzwerk
      Beantragung online über die IBB möglich. Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular ausdrucken und zusammen mit allen Anlagen per Post an die IBB senden.
    • Projektbeschreibung
      Detaillierte Projektbeschreibung mit einer Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Berlin
    • Detaillierter Arbeits-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
    • Selbstdarstellung der antragstellenden Institution
      inkl. Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ggf. Geschäftsbericht
    • Aktueller Registerauszug
      aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister bzw. bei Existenzgründung ggf. Kopie der Register-Anmeldung
    • Unterschriftsprobenblatt
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung für alle im Unterschriftsprobenblatt aufgeführten Personen
    • PEP Erklärung
      Anlage Erklärung „Politisch exponierte Person“ (PEP) für alle wirtschaftlich Berechtigten
    • Gegebenenfalls Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
      Die Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV) ist ab einer Zuschusshöhe von 25.000 Euro beizufügen (wobei nur der Anteil der Landesmittel maßgeblich ist) und bei Zuwendungsempfängern mit mehr als 10 Beschäftigten.
    • Falls keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt: Nachweis des Finanzamts hierüber

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vertretung einer wirtschaftsnahen Institution mit Sitz in Berlin
      Sie sind Vertreterin oder Vertreter einer wirtschaftsnahen Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz im Land Berlin, die oben genannte Projekte durchführen möchte.
    • Projektdauer
      Die Projektdauer sollte zwischen 1 und 3 Jahren betragen.
    • Kumulierungsverbot
      Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
    • Zeitpunkt der Antragstellung
      Das Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
    • Besonderes gesamtwirtschaftliches Interesse
      Das Netzwerkprojekt muss im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
    • Beratungsgespräch
      Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechperson bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vor Antragsstellung verpflichtend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Netzwerkbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2023