Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Geldwäscheprävention - Hinweise auf Verstöße geben (Whistleblower-System)

    Beschreibung

    Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz (GwG) - sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Tatsachen zu melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten. Ebenso müssen sie die Identifizierungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem GwG erfüllen.
    Die Geldwäscheaufsichtsbehörden sorgen für die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes.

    Wenn Sie den Verdacht hegen, dass Adressatinnen oder Adressaten des GwGs gegen ihre Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz oder damit zusammenhängenden Bestimmungen verstoßen, können Sie der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Hinweis geben.

    Achtung: Ein derartiger Hinweis ist nicht zu verwechseln mit einer Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit, FIU. Diese Meldung muss immer dann erfolgen, wenn es einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gibt. Vorliegend geht es um Verstöße gegen die Pflichten nach dem GwG (also etwa eine unterbliebene Verdachtsmeldung an die FIU oder eine unterbliebene Identifizierung).

    Verfahrensablauf:
    1. Hinweise auf potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können Sie elektronisch über das Hinweisgebersystem oder auch auf anderen Wegen z. B. per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln. Weitere Hinweise können dem Internetauftritt der Aufsichtsbehörde unter „Weiterführende Informationen" entnommen werden.
    • Hinweise können anonym abgegeben werden. Sie sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Soweit Sie Angaben zu Ihrer Identität machen, werden diese vertraulich behandelt. Die Aufsichtsbehörden machen die Identität einer Person, die einen Hinweis abgegeben hat, nur bekannt, wenn sie zuvor die ausdrückliche Zustimmung dieser Person eingeholt haben oder eine Weitergabe dieser Information durch einen Beschluss der Staatsanwaltschaft oder eines Ermittlungsrichters angeordnet worden ist.
    • Die Übermittlung erfolgt vertraulich. Hinweise können nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde eingesehen werden.
    2. Die Aufsichtsbehörde prüft die Hinweise.
    3. Ggf. nimmt die Aufsichtsbehörde bei Rückfragen Kontakt mit ihnen auf und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
    • Sollten Sie das elektronische Hinweisgebersystem nutzen, kann die zuständige Aufsichtsbehörde dennoch über ein anonymes elektronisches Postfach mit ihnen kommunizieren.

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    Technisch geändert am 19.11.2024

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    Deutsch

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    Glücksspielwesen (Glücksspielwesen)

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    Glücksspielwesen

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    Glücksspielwesen

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    Friedrichstr. 219

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.gluecksspielaufsicht@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3455

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

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    Technisch geändert am 13.07.2023

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 13.07.2023

    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße (Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße)

    Aktuelles

    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße

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    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 12-17

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Dolmetscherabteilung@lg-zivil.berlin.de

    Fax: (030) 9023-2223

    Telefon Festnetz: (030) 9023-2217

    Internet

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    Technisch geändert am 22.01.2024

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    Technisch geändert am 22.01.2024

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

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    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 5310

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 8646

    Internet

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    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.02.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Hinweis-/Verdachtsmeldung
      Schildern Sie in ihrem Hinweis/ ihrer Verdachtsmeldung den Sachverhalt über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglichst genau und umfassend.
    • Ggf. weitere Beweismittel
      Falls vorhanden, fügen Sie weitere relevante Beweismittel (z. B. Urkunden, Akten, Zeugenaussagen, usw.) Ihrer Verdachtsmeldung bei.

    Voraussetzungen

    • Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
      Sie haben Informationen oder Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und möchten diese der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.11.2024