Lehrlingsrolle Eintragung des Berufsausbildungsvertrags und Änderungen seines wesentlichen Inhalts
Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen
Beschreibung
Wenn sich Änderungen bei wesentlichen Inhalten des Berufsausbildungsvertrages während der Ausbildung ergeben, müssen Sie die Änderungen der Handwerkskammer mitteilen.
Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages sind: Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlpflichtbaustein, Ausbildungsvergütung und Urlaubsanspruch.
Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie eine zweiseitige Willenserklärung, d. h. ein Schreiben mit Bitte um Änderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages sind: Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlpflichtbaustein, Ausbildungsvergütung und Urlaubsanspruch.
Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie eine zweiseitige Willenserklärung, d. h. ein Schreiben mit Bitte um Änderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
- Die Willenserklärung bzw. Änderungsmitteilung muss von dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden unterschrieben und an die Handwerkskammer Berlin geschickt werden.
- Eine Änderung der Vergütung oder des Urlaubs muss nur mitgeteilt werden, wenn sich diese vermindern sollen.
- Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen vorgenommen werden, müssen nicht angezeigt werden.
- Für eine Änderung der Ausbildungsdauer ist ein separater Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung zu stellen (unter "Weiterführende Informationen").
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Berlin - Lehrlingsrolle (Handwerkskammer Berlin - Lehrlingsrolle)
Aktuelles
Handwerkskammer Berlin - Lehrlingsrolle
Beschreibung
Handwerkskammer Berlin - Lehrlingsrolle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: lehrlingsrolle@hwk-berlin.de
Fax: (030) 25903 -325
Telefon Festnetz: (030) 25903 -346 -345 -334
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsmitteilung (zweiseitige Willenserklärung) in Kopie
online möglich oder schriftlich
Die Änderungsmitteilung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterschrieben sein.
- Eine Änderung der Kontaktdaten, wie z. B. Adressänderungen, können per E-Mail an lehrlingsrolle@hwk-berlin.de angezeigt werden.
- Ggfs. Nachweis für die Änderung bei Namensänderung
Für Namensänderungen wird ein amtlicher Nachweis über diese Änderung, z. B. eine Heiratsurkunde oder Ähnliches benötigt.
Voraussetzungen
- Der Berufsausbildungsvertrag ist in der Lehrlingsrolle eingetragen
- Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages haben sich geändert
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
innerhalb von 1 - 2 Werktagen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Änderung