Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen

    Beschreibung

    Sollte ein waffenrechtliches Erlaubnisdokument abhandengekommen oder unbrauchbar geworden sein, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen (auch „Ersatzausfertigung“ genannt). Dies betrifft zum Beispiel die Waffenbesitzkarte, den Kleinen Waffenschein oder den Jagdschein.

    Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:
    • für ungültige Erlaubnisse,
    • für eine Waffenbesitzkarte, wenn alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind oder bereits überlassen wurden.
    • für einen Waffenschein oder einen Kleinen Waffenschein, wenn Sie kein Interesse mehr haben, eine Waffe zu führen.
    Sollten sich abhandengekommene Dokumente wieder anfinden, müssen diese unverzüglich der Behörde zurückgegeben werden, wenn Sie eine Ersatzausfertigung erhalten haben.

    Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
    • Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen (unter "Weiterführende Informationen").
    • Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatzausfertigung für waffenrechtliche/jagdrechtrechtliche Dokumente
      Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen Antrag
      • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie einen formlosen Antrag sowie alle Nachweise, Personaldokumente und die Information, welches Erlaubnisdokument ersetzt werden soll per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
      Der Antrag kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • ggf. unbrauchbar gewordene Dokumente
      Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
      • Die unbrauchbar gewordenen Dokumentemüssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.

    Voraussetzungen

    • Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.
    • Das gültige Erlaubnisdokument ist abhandengekommen oder unbrauchbar geworden.
      Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
    • Der Verlust wurde der Waffenbehörde angezeigt.
      Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Kosten

    • 32,00 Euro: Ausstellung eines waffenrechtlichen Ersatzdokuments
    • 15,00 Euro: Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023