Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung - Hund im Hunderegister registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen Sie diesen im zentralen Register (Hunderegister) registrieren. Das Hunderegister dient unter anderem der Identifizierung von Hunden oder der Ermittlung der letzten Halterin oder des letzten Halters bei herrenlosen Hunden.

    Hinweis: Ab dem 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Damit entfällt für Sie die zusätzliche An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.

    Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung
    Im Hunderegister müssen Sie:
    • Ihren Hund mit Beginn der Haltung anmelden,
    • Ihren Hund wegen Tod des Hundes, Verlust des Hundes oder Aufgabe der Hundehaltung abmelden
    • oder eine Änderungsmitteilung machen, zum Beispiel falls Sie umziehen.
    Verfahrensablauf
    Wenn Sie die Registrierung online vornehmen wollen:
    1. Legen Sie sich ein Halterkonto an und tragen Ihren Hund / Ihre Hunde im zentralen Register ein oder aus.

    2. Zahlen Sie die Gebühren online oder nachträglich.

    3. Sie erhalten einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.

    Wenn Sie die Registrierung schriftlich oder telefonisch vornehmen wollen:
    1. Füllen Sie das Formular aus und schicken es an das beliehene Unternehmen GovConnect GmbH oder Sie rufen die GovConnect GmbH an.

    2. Nach Anmeldung bekommen Sie einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.

    Die Nichtanmeldung eines Hundes in Berlin sowie der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht bei Änderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-349020

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Ansprechpartner

    Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz)

    Aktuelles

    Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Str. 21-25

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: hundesachverstaendige@senjustv.berlin.de

    Fax: (030) 9013-2000

    Telefon Festnetz: (030) 9013-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmitteilung im Hunderegister
      Online, schriftlich (mit Formular) oder telefonisch möglich
      • Online-Abwicklung: Sie müssen sich ein Halterkonto anlegen. Der Microsoft Internet Explorer (Browser) wird nicht unterstützt.
      • schriftliche Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail möglich
      • telefonische Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung möglich
    • Angaben zur Halterin oder zum Halter
    • Angaben zum Hund
      • Beginn der Haltung
      • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, ggf. Plakettennummer (bei Listenhunden)
    • Transponder-Nummer des Hundes
      Die 15-stellige Nummer des Chips, die das tierärztliche Fachpersonal ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese Nummer zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Halterin oder Halter eines Hundes
    • Berlin ist der dauerhalte Haltungsort des Hundes
    • Beginn der Haltung
      Bei Beginn der Haltung muss der Hund unverzüglich im zentralen Register angemeldet werden.
    • Ende der Haltung
      Melden Sie Ihren Hund ab bei Tod des Hundes, Verlust des Hundes oder Aufgabe der Hundehaltung.
    • Änderung
      Machen Sie eine Änderungsmitteilung, zum Beispiel falls Sie (mit dem Hund) umziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Bezahlung möglich: pmPayment im Online-Antragsverfahren, nachträgliche SEPA-Lastschrift mit Bankdaten aus dem Gebührenbescheid oder nachträglich über den pmPayment-QR-Code auf einem elektronischen Weg.

    • Keine: Für die Abmeldung eines Hundes oder Änderungsmitteilung
    • 17,50 Euro je Hund bei Online-Anmeldung
    • 26,50 Euro je Hund bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.02.2024