Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) beantragen

    Beschreibung

    Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgeräte zweierlei bei sich haben:
    eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) und einen Fischereischein. Für ausländische Gastangler gelten Ausnahmen. Eine Angelkarte alleine berechtigt nicht zum Fischfang in Berlin.

    Angelkarten
    • können höchstens für die Dauer von einem Jahr ausgegeben werden
    • sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar
    • gibt es für Jugendliche und Erwachsene
    • gibt es für verscheidene Gewässer und Fische (Raubfisch / Friedfisch)
    • gibt es als Tageskarte, Monatskarte, Jahreskarte
    Die Angelkarte sagt aus, in welchem Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Angeln erlaubt.

    Die Angelkarte enthält Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Die Angelkarte muß auf die Person und auf ein oder mehrere bestimmt zu bezeichnende Gewässer lauten sowie genaue Angaben über Fangzeit, Fanggeräte und Fahrzeuge enthalten.

    Führen Sie ein Fangbuch und melden Sie am Jahresende Ihre Fänge den Fischereiberechtigten. Sie tragen damit zur Hege der Fischbestände bei.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Ansprechpartner

    Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)

    Aktuelles

    Fischereiamt Berlin

    Beschreibung

    Fischereiamt Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Havelchaussee 149/151

    14055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de

    Fax: (030) 304 1805

    Telefon Festnetz: (030) 300 699-14

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Angelkarte kaufen
      Online möglich; oder an Ausgabestellen für Angelkarten (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Gültiger Fischereischein
      Fischereischein und Angelkarte müssen auf dem selben Namen ausgestellt sein.
    • ggf. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
      für Gastangler/innen aus dem Ausland

    Voraussetzungen

    • Gültiger Fischereischein
      Für Gastangler/innen aus dem Ausland ist der Fischereischein nicht erforderlich.
    • ggf. Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
      gilt für Gastangler/innen aus dem Ausland
      • z.B. Mitgliedschaft in einem Angelverband/Angelverein oder Besitz einer Angellizenz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    6,00 bis 60,00 Euro je nach Art und Umfang

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.04.2024