Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) beantragen
Beschreibung
Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgeräte zweierlei bei sich haben:
eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) und einen Fischereischein. Für ausländische Gastangler gelten Ausnahmen. Eine Angelkarte alleine berechtigt nicht zum Fischfang in Berlin.
Angelkarten
Die Angelkarte enthält Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Die Angelkarte muß auf die Person und auf ein oder mehrere bestimmt zu bezeichnende Gewässer lauten sowie genaue Angaben über Fangzeit, Fanggeräte und Fahrzeuge enthalten.
Führen Sie ein Fangbuch und melden Sie am Jahresende Ihre Fänge den Fischereiberechtigten. Sie tragen damit zur Hege der Fischbestände bei.
eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) und einen Fischereischein. Für ausländische Gastangler gelten Ausnahmen. Eine Angelkarte alleine berechtigt nicht zum Fischfang in Berlin.
Angelkarten
- können höchstens für die Dauer von einem Jahr ausgegeben werden
- sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar
- gibt es für Jugendliche und Erwachsene
- gibt es für verscheidene Gewässer und Fische (Raubfisch / Friedfisch)
- gibt es als Tageskarte, Monatskarte, Jahreskarte
Die Angelkarte enthält Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Die Angelkarte muß auf die Person und auf ein oder mehrere bestimmt zu bezeichnende Gewässer lauten sowie genaue Angaben über Fangzeit, Fanggeräte und Fahrzeuge enthalten.
Führen Sie ein Fangbuch und melden Sie am Jahresende Ihre Fänge den Fischereiberechtigten. Sie tragen damit zur Hege der Fischbestände bei.
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Ansprechpartner
Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)
Aktuelles
Fischereiamt Berlin
Beschreibung
Fischereiamt Berlin
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Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angelkarte kaufen
Online möglich; oder an Ausgabestellen für Angelkarten (siehe "Weiterführende Informationen") - Gültiger Fischereischein
Fischereischein und Angelkarte müssen auf dem selben Namen ausgestellt sein. - ggf. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
für Gastangler/innen aus dem Ausland
Voraussetzungen
- Gültiger Fischereischein
Für Gastangler/innen aus dem Ausland ist der Fischereischein nicht erforderlich. - ggf. Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
gilt für Gastangler/innen aus dem Ausland
- z.B. Mitgliedschaft in einem Angelverband/Angelverein oder Besitz einer Angellizenz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
6,00 bis 60,00 Euro je nach Art und Umfang
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Angelkarte