Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
Denkmal - Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen beantragen
Beschreibung
Zuwendungen werden vergeben für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse. Förderfähig sind in erster Linie Mehrausgaben, die sich aus der Denkmaleigenschaft des Bauwerks bzw. der Anlage ergeben (denkmalbedingter Mehraufwand). Auf eine Zuwendung bzw. eine bestimmte Höhe der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahrensablauf
1. Wenn sich bei Ihrem Projekt ein hoher denkmalbedingter Mehraufwand abzeichnet, lassen Sie sich frühzeitig hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens vom Landesdenkmalamt beraten.
2. Stellen Sie einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen. Das können Sie im Online-Verfahren erledigen.
3. Das Landesdenkmalamt prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen.
4. Reichen Sie die fehlenden Unterlagen ebenfalls im Online-Verfahren ein.
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Landesdenkmalamt.
6. Wenn Ihnen die Zuwendung bewilligt wurde und Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben, können Sie im Online-Verfahren einen Mittelabruf einreichen.
Verfahrensablauf
1. Wenn sich bei Ihrem Projekt ein hoher denkmalbedingter Mehraufwand abzeichnet, lassen Sie sich frühzeitig hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens vom Landesdenkmalamt beraten.
2. Stellen Sie einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen. Das können Sie im Online-Verfahren erledigen.
3. Das Landesdenkmalamt prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen.
4. Reichen Sie die fehlenden Unterlagen ebenfalls im Online-Verfahren ein.
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Landesdenkmalamt.
6. Wenn Ihnen die Zuwendung bewilligt wurde und Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben, können Sie im Online-Verfahren einen Mittelabruf einreichen.
- Ein Mittelabruf ist ein Antrag auf Auszahlung bereits bewilligter Zuwendungen für denkmalpflegerische Mehraufwendungen.
- Hier sind gemäß den Bestimmungen im Zuwendungsbescheid alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben zusammenzustellen und ein Sachbericht einzureichen, um die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Zuwendungsmittel nachzuweisen.
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Nachreichung von Unterlagen
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Ansprechpartner
Landesdenkmalamt (Landesdenkmalamt)
Aktuelles
Landesdenkmalamt
Beschreibung
Landesdenkmalamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen
ausschließlich online möglich
• Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den
Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht
überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein. - Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung ODER Kopie des Antrags auf Genehmigung
- Projektbeschreibung
• kurze Beschreibung des aktuellen Zustands des Baudenkmals,
• Erläuterung des mit dem Landesamt abgestimmten denkmalpflegerischen Ziels,
• Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen,
• Erläuterung des denkmalbedingten Mehraufwandes - Angaben zur Maßnahme
Bauzeichnungen, Fotos, Leistungsbeschreibung, Bauzeitenplan - Kostenermittlung
Kostenschätzung / Kostenkalkulation / Kostenberechnung / Kostenvoranschlag - Ermittlung des denkmalbedingten Mehraufwandes
Darstellung der Kosten des denkmalbedingten Mehraufwandes. - Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan soll sämtliche Einnahmen und Ausgaben enthalten, die im Zusammenhang mit der denkmalpflegerischen Maßnahme entstehen. - Zusätzlich bei juristischen Personen: Registriernummer, Erklärung, Satzung
• Registriernummer in der Transparenzdatenbank Berlin,
• Erklärung gem. § 3 Abs.1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
• Satzung/ Statuten etc. - ggf. Nachreichung von Unterlagen: Aktenzeichen
ausschließlich online möglich
• Geben Sie das Aktenzeichen wie auf dem Nachforderungsschreiben angegeben ein.
• Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den
Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht
überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein. - Mittelabruf, Zwischenverwendungsnachweis oder Verwendungsnachweis einreichen
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG, XLS oder XLSX bereit. Erlaubte Dateigröße: 50 MB pro Datei, 80 MB insgesamt.
- Für den Mittelabruf: Fällige Zahlungen innerhalb der nächsten 2 Monate
Bezieht sich der Mittelabruf auf fällige Zahlungen innerhalb der nächsten 2 Monate, ist dies bei Mittelanforderung anzugeben. - Für den Mittelabruf: Ggf. Zwischenverwendungsnachweis
Reichen Sie mit dem Mittelabruf gleichzeitig ein Zwischenverwendungsnachweis ein, wenn bereits Zahlungen aus Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln für den Zuwendungszweck geleistet wurden. - Für den Mittelabruf: Formulare Anlage 5 und Anlage 6 Ihres Zuwendungsbescheides
- Für den Verwendungsnachweis: Sachbericht
Der Sachbericht ist notwendig, wenn Sie einen Verwendungsnachweis oder einen Zwischenverwendungsnachweis einreichen wollen.
- Der Sachbericht beinhaltet eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen: u.a. Beginn, Dauer, Abschluss, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan.
- Für den Verwendungsnachweis: Zahlenmäßiger Nachweis
Der zahlenmäßige Nachweis ist notwendig, wenn Sie einen Verwendungsnachweis oder einen Zwischenverwendungsnachweis einreichen wollen.
- Es handelt sich um eine summarische Zusammenstellung über alle bisherigen mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben.
- Für den Verwendungsnachweis: Belegliste
Dem Verwendungsnachweis sind Belegkopien über die Einzelzahlungen beizufügen.
- Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, den Rechnungsbetrag, Grund und Tag der Zahlung sowie den Zahlungsbeweis. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu den geförderten Projekten (z. B. Projektbezeichnung, Adresse) enthalten und entsprechend der Reihenfolge in der Belegliste nummeriert, bzw. sortiert sein.
- Sie können die Daten für jeden Beleg einzeln erfassen (Einzeleingabe) oder eine tabellarische Zusammenfassung aller Belege (zusammengefasst) hochladen.
- Bitte Kopien aller Rechnungen zusammengefasst in einem PDF-Dokument hochladen.
- Für den Verwendungsnachweis: Nachweis für die Erreichung des Maßnahmezieles/ -zweckes
Mit dem Verwendungsnachweis ist zugleich die Erreichung des im Bescheid beschriebenen Maßnahmezieles/ -zweckes zu belegen.
- Hierzu ist nach Absprache mit dem Landesdenkmalamt mindestens die Abnahmebescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen.
Voraussetzungen
- Beratung / Abstimmung der beantragten Förderung im Voraus
Das denkmalpflegerische Ziel, die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme und die beantragte Förderhöhe sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin abzustimmen. - Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein.
- Berechtigung
Antragsberechtigt sind:
• Eigentümerinnen und Eigentümer,
• sonstige dinglich Berechtigte,
• Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen.
(Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.) - Die Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen.
- Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung
Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen. - Die Maßnahmen wurden noch nicht begonnen
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme vor Antragstellung und Bescheiderteilung noch nicht begonnen sein darf.
- Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Das Landesdenkmalamt kann ausnahmsweise auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Der Antrag ist zu begründen.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen: Nachforderungsschreiben
Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und Sie aufgefordert werden, Unterlagen
nachzureichen, dann laden Sie die im Nachforderungsschreiben genannten Unterlagen mittels
Online-Antrag hoch. - Für den Mittelabruf/Verwendungsnachweis: Zuwendungsbescheid für denkmalpflegerische Mehraufwendungen wurde erteilt
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben,
- können Sie mit der Maßnahme beginnen und einen Antrag auf Mittelabruf stellen
- und nach Abschluss der Maßnahme den Verwendungsnachweis einreichen
- Für den Zwischenverwendungsnachweis: Mittelabruf eines Teilbetrages oder Ablauf des Kalenderjahres
Ein Zwischenverwendungsnachweis ist in der Regel einzureichen bei Mittelabruf eines Teilbetrages oder 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für welches die Zuwendung bewilligt wurde. Individuelle Anforderungen und Abgabefristen entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid. - Für den Verwendungsnachweis: Geförderte Maßnahme ist abgeschlossen
Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Denkmale