Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein ErteilungOnline erledigen

    Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

    Beschreibung

    Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.

    Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).

    Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".

    Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
    Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.

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    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf den Kleinen Waffenschein
      Online möglich oder Sie nutzen den (Papier-) Antrag
      • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Alternativ können Sie den Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • ggf. vergangene Meldeanschriften
      Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung wird sich die Waffenbehörde unaufgefordert mit dem Antragstellenden in Verbindung setzen.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.
    • 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein
    Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
    • 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.10.2023