Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder MunitionssammlerOnline erledigen

    Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen

    Beschreibung

    Die Waffenbesitzkarte (rot) berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen. Die rote Waffenbesitzkarte kann ausschließlich von Waffen-Sammelnden oder Waffen-Sachverständigen beantragt werden.

    Sofern Sie eine Erwerbsberechtigung für das Anlegen einer Munitionssammlung oder zum Munitionserwerb möchten, müssten Sie einen Munitionserwerbsschein beantragen (mehr unter "Weiterführende Informationen").

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-348195

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (rot)
      Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post oder E-Mail.
      • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses
      • Sammlerinnen und Sammler: Sie müssen glaubhaft machen, als Waffen- oder Munitionssammler/in wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein oder durch den Erwerb eine kulurhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern (siehe "Weiterführende Informationen").
      • Sachverständige: Machen Sie glaubhaft, dass Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen (siehe "Weiterführende Informationen").
    • Sachkundenachweis
      Prüfungszeugnis (z. B. eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers)
    • Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
      Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt bitten, dieses Dokument einzureichen.
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
      Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.
      • Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, Angaben zur sicheren Aufbewahrung einzureichen.
    • ggf. vergangene Meldeanschriften
      Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.
    • 387,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder -sachverständige
    Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
    • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
    • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
    • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.10.2023