Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen

    Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen beantragen

    Beschreibung

    Die Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen gilt nur für den Erwerb und Besitz von
    • Einzelladerwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
    • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
    • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
    • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie
    • für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte/zugelassene Munition.
    Andere Waffenarten können mit der Waffenbesitzkarte (grün) erworben werden (siehe "Weiterführende Informationen").

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-348075

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (gelb)
      Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post oder E-Mail.
      • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • Bedürfnisbescheinigung für Sportschützen
      (unter "Formulare")
      Die Bedürfnisbescheinigung muss durch einen anerkannten Verband oder Teilverband ausgestellt werden.
    • Sachkundenachweis
      Prüfungszeugnis des Schützenverbands oder Zeugnis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers
    • Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
      Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt bitten, dieses Dokument einzureichen.
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
      Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.
      • Online-Abwicklung: Angaben Angaben zur sicheren Aufbewahrung werden sofort abgefragt.
      • Schriftlicher Antrag: Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, Angaben zur sicheren Aufbewahrung einzureichen.
    • ggf. vergangene Meldeanschriften
      Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Sportschützin/Sportschütze
    • Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
      Abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
      Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu
      • einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und
      • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist (§ 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG).
      Es gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, sofern
      • ein Gutachten über die persönliche Eignung vorliegt (§ 6 Abs. 3 WaffG) und
      • der Erwerb und Besitz anderer Waffenarten als den vorgenannten vorgesehen ist.
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Sachkundeprüfung
    • Waffenrechtliches Bedürfnis
      Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14
    • Beschränkung von Schusswaffen
      Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden (Erwerbsstreckungsgebot).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.
    • 107,00 Euro: Waffenbesitzkarte (gelb)
    Weitere Gebühren nach der Erteilung
    • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
    • 30,00 Euro: für Sportschützen nach jeweils weiteren 10 Jahren, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
    • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
    • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024