Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Die Bescheinigung über den Unterrichtungsnachweis gilt bundesweit und ist unbefristet gültig.

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht, sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Verfahrensablauf
    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
    1. Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
    2. Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 4-5 Stunden.
    3. Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
    4. Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

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    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung zur Unterrichtung für das Gaststättengewerbe
      ausschließlich online möglich
      Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Voraussetzungen

    • Persönliches Erscheinen
      Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    • 100,00 Euro: Gaststättenunterrichtung
    • 330,00 Euro: Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gaststätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024