Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

    Beschreibung

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen. Sie werden dann auch in das Bewacherregister eingetragen. Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen.
    • Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
    • Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher sollten Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
    • Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
    • Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
    Verfahrensablauf
    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
    1. Anmeldung zur Bewachungsunterrichtung bei einer IHK.
    2. Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    3. Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Sachkundeprüfung
    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung zur Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
      ausschließlich online möglich
      Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    • Persönliches Erscheinen
      Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.
    • Anmeldefrist beachten

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung wird sofort ausgehändigt oder Ihnen innerhalb weniger Tage übersandt.

    Kosten

    370,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Bewachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024