Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe BescheinigungOnline erledigen

    Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden

    Beschreibung

    Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen. Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen. Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

    Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S-/U-Bahn-Bereich)‎
    • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
    • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)‎

    Theoretischer und praktischer Teil der Prüfung
    Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen. Sie sollten gut Deutsch können, um die Prüfung zu bestehen. Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

    Verfahrensablauf:
    1. Anmeldung bei einer IHK
    2. Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
    3. Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils (120 Minuten, Multiple-Choice)
    4. Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
    5. Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
    6. Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

    Unterrrichtungsnachweis
    Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-347907

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung zur Sachkundeprüfung
      ausschließlich online möglich
      Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
    • Ggf. weitere Unterlagen
      Möglicherweise weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

    Voraussetzungen

    • Persönliches Erscheinen
      Sie müssen persönlich zu den Prüfungen erscheinen.
    • Anmeldefrist beachten

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

    Kosten

    • 200,00 Euro: Erstprüfung
    • 100,00 Euro: Wiederholung eines Prüfungsteils (schriftlich/mündlich)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Bewachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024