Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme

    Strahlung - Betrieb von Anlagen melden, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen / nichtmedizinischen Zwecken nutzen

    Beschreibung

    Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken eine Anlage mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie das bei der Behörde anmelden. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie bereits eine solche Anlage betreiben.

    Anlagen, die nichtionisierende Strahlung nutzen, sind zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation oder Ultraschall.

    Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen müssen nicht angezeigt werden.

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    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige des Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken
      online möglich
      Machen Sie bitte Angaben zu:
      • Betreiber/in,
      • Anschrift der Betriebsstätte
      • Identifikation der Anlage/n oder des Kombinationsgerätes
      • Art der Anwendung/en
      • ggf. Nachweis der Fachkunde
    • Nachweis der Fachkunde (ab 31. Dezember 2022)
      • Ab dem 31.12.2022 muss die Qualifikation nachgewiesen werden.
      • Bei einer ausreichenden beruflichen Vorbildung im Bereich Kosmetik, braucht das Modul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" nicht absolviert zu werden. In diesem Fall müssen nur die Spezial-Module "Optische Strahlung", "Ultraschall", "EMF (Hochfrequenzgeräte)" in der Kosmetik und/ oder "EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte)" zur Stimulation nachgewiesen werden.

    Voraussetzungen

    • Inbetriebnahme einer gewerblichen Anlage mit nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen Zwecken
      Es handelt sich z.B. um eine Anlage für:
      • Anwendungen zu kosmetischen Zwecken am Menschen
      • Anwendungen am Menschen, die keinem medizinischen Zweck dienen
      • Anwendungen am Menschen, die dem „Lifestyle/Sport“ zugesprochen werden, z. B. MuskelStimulanz, wie unterstütztes Training mit Hilfe von EMF oder Ähnliches.
    • Fachkunde
      Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen, benötigen eine ausreichende Qualifikation (Fachkunde).
    • Ggf. Ärztin/Arzt mit spezieller Weiterbildung
      Besondere Anwendungen mit nichtionisierenden Strahlungsquellen dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden, z.B. das Entfernen von Tattoos.
    • Anzeige 14 Tage vor Inbetriebnahme
      Der Betreiber hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    EMF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.11.2023