Feuerwerk - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
Beschreibung
Das betrifft:
- die Kategorie F2: in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. bzw.
- die Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2: ganzjährig
- in der Regel zwei Wochen vor dem Abbrandtag
- vier Wochen vor dem Abbrandtag (bei einem Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind wie z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.)
- Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinst- Jugendfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.
- Keine Anzeigepflicht besteht zudem bei der Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
- Als verantwortliche Person zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an. Die Anzeige kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Anzeige vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und reichen Sie diese ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Ggf. wird ein gemeinsamer Termin für eine Ortsbesichtigung vereinbart.
- Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
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E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
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Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Lichtenberg
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E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
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Ordnungsamt (Ordnungsamt)
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Ordnungsamt
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Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt - FB Gewerbe-
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Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice (Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice)
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Ordnungsamt - ZAB (Ordnungsamt - ZAB)
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Ordnungsamt - ZAB
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Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf)
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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erforderliche Unterlagen
- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks
Online möglich und empfohlen oder schriftlich per Post - Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild - Erlaubnis oder Befähigungsschein
Sie benötigen:
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
- Lageplan des Abbrennplatzes
Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind. - Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige (gewerbliche) Genehmigung nach § 7 Sprengstoffgesetz
Die verantwortliche Person muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sein. - Sie haben eine gültige (nicht gewerbliche) Genehmigung nach § 27 Sprengstoffgesetz
Die verantwortliche Person muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sein. - Sie haben eine gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
Die verantwortliche Person muss im Besitz eines gültigen sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen