Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpädagogin oder Heilpädagoge bei Berufsqualifikation aus dem Ausland ErteilungOnline erledigen

    Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Heilpädagoge/in beantragen

    Beschreibung

    Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erziehen, fördern und unterstützen Menschen, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigungen leben. Sie betreuen z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung, Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen.

    Heilpädagoginnen und Heilpädagogen betreuen auch Kinder und Jugendliche mit emotionalen Störungen oder mit Verhaltensstörungen. Sie fördern vorhandene Fähigkeiten und beugen Behinderung und sozialer Ausgrenzung vor. Sie setzen entsprechende pädagogische und therapeutische Maßnahmen ein.

    Als Heilpädagogin und Heilpädagoge arbeiten Sie z. B. in den folgenden Bereichen: Frühförderung, integrative/inklusive Kindertagesstätten und Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfachdiensten und Einrichtungen der beruflichen Integration, kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen, Erziehungseinrichtungen und Wohngruppen, Krankenhäuser, Altenheime und Hospize, freie Praxen und Arbeitsstellen in der Verwaltung und pädagogischen Ausbildung.

    Die sozialpädagogischen Berufe sind in Berlin bzw. in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass Sie für die Berufsausübung eine staatliche Anerkennung brauchen. Diese können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses stellen. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung folgen wir den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG).

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-347103

    Beschreibung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Ansprechpartner

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

    Aktuelles

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    Beschreibung

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Weiß-Straße 6

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post@senbjf.berlin.de

    Fax: (030)

    Telefon Festnetz: (030) 90227-5050

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.06.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      Ein unterschriebenes und ausgefülltes Antragsformular mit der Erklärung, dass Sie zuvor noch keinen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit in einem anderen Bundesland gestellt haben.
    • Lebenslauf
      Einen aktuellen Lebenslauf in Form einer Tabelle und in deutscher Sprache (Liste von Ihren Ausbildungsgängen und Ihrer Berufspraxis).
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild bitte in Kopie.
      Wenn bereits vorhanden auch den Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht Angehörige/r eines EU-Landes sind.
    • Nachweis der Erwerbsabsicht im Land Berlin
      • Kopie der polizeilichen Anmeldung im Land Berlin (Anmeldung bei der Meldebehörde), wenn Sie bereits in Berlin leben (siehe "Weiterführende Informationen").
      • Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Berlin haben, benötigen wir einen Nachweis, dass Sie die Absicht haben, in Berlin zu arbeiten. Ein solcher Nachweis kann z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrags oder Kontakte mit einem Arbeitgeber in Berlin sein. Mindestens benötigen wir aber eine Erklärung von Ihnen, dass Sie beabsichtigen, in Berlin zu arbeiten.
    • Nachweise über Ihre ausländische Berufsqualifikation
      Kopie der Urkunde des Berufsabschlusses in der Originalsprache inklusive detaillierte Fächer- und Stundenübersicht (Diploma Supplement/ Studienbuch) zur Theorie und Praxis des Studiums.
      Bitte fügen Sie auch eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei.
    • ggf. Heiratsurkunde
      Sie benötigen Ihre Heiratsurkunde in Kopie nur, wenn sich eine Namensänderung ergeben hat. Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei.
    • ggf. sonstige berufspraktische Nachweise
      Weitere Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise, z.B. Zeugnisse von Arbeitsgebern, beruflichen Weiterbildungen, Kursen und sonstigen Seminaren
      Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei.
    • ggf. Bescheinigung des Herkunftsstaates
      Eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat ist nur erforderlich, sofern der Beruf in ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist
      Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei.
    • Dokumente in deutscher Sprache
      • Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
      • Übersetzungen von ausländischen Dokumenten, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, müssen zusätzlich eine Transliteration der Berufsbezeichnung nach ISO-Norm enthalten.
      • Für Dokumente, die ursprünglich in englischer Sprache ausgestellt worden sind, ist keine deutsche Übersetzung erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ausländische Berufsqualifikation
      Sie haben im Ausland einen vergleichbaren Berufsabschluss auf dem Tätigkeitsgebiet als Heilpädagoge/in erworben
    • Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
      Sie haben bisher noch keinen Antrag auf Anerkennung in einem anderen Bundesland gestellt
    • Persönliche Eignung
      Gemäß § 5 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) kann die staatliche Anerkennung nicht erteilt werden, wenn Sie sich „schwerer Verfehlungen“ schuldig gemacht haben, aus denen sich ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Um das zu überprüfen, benötigen wir ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG. Im Führungszeugnis sind eventuelle Vorstrafen aufgeführt. Wenn das Führungszeugnis leer ist, können wir die staatliche Anerkennung erteilen.
    • Deutschkenntnisse
      Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung brauchen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 3 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

    Kosten

    96,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Heilpädagoge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.03.2024