Berufsqualifikation aus dem Ausland anerkennen - Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler
Beschreibung
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.
Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis.
- Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren (siehe unten bei "Weiterführende Informationen").
- Sie stellen einen „Antrag auf Anerkennung von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen“ bei der zuständigen Stelle.
- Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen oder beim Einheitlichen Ansprechpartner. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
- Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten dann mit der Post oder elektronisch den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid).
- Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation. Sie haben dann das Recht auf eine Ausgleichsmaßnahme: das kann die „spezifische Sachkundeprüfung“ sein oder die „ergänzende Unterrichtung“. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Optionen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie den Bescheid der Gleichwertigkeit.
- Mit dem Bescheid der Gleichwertigkeit können Sie die Erlaubnis für das entsprechende Gewerbe beantragen. Dafür müssen Sie einen anderen Antrag stellen.
- Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen. Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
Bitte beachten Sie auch:
Sie müssen diejenigen Deutsch-Kenntnisse haben, die für Ihren Beruf notwendig sind. Über die Details (z.B. konkretes Sprachniveau, nötige Nachweise) informiert Sie die zuständige Stelle.
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Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
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Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
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E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
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Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
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Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung
formloser Antrag in Textform
ggf. erhalten Sie von den zuständigen Stellen gesonderte Formulare. - Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass in Kopie - Tabellarischer Lebenslauf
Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis - Nachweise für Ihre Berufsqualifikation
Nachweise über absolvierte Ausbildungen oder Nachweise für einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise wie z.B. absolvierte Weiterbildungen, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind. - Erklärung zur erstmaligen Antragsstellung
Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde. - Ggf. Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates
Nur wenn Ihr Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates vorlegen, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen.
Voraussetzungen
- Ausländische Berufsqualifikation
Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als:
- Bewacher,
- Versicherungsberater,
- Versicherungsvermittler,
- Finanzanlagenvermittler,
- Honorar-Finanzanlagenberater oder
- Immobiliardarlehensvermittler
- Beabsichtigte Berufsausübung in Deutschland
Sie möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und in einem der genannten Berufe arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- Gewerbeordnung (GewO) § 13c
- Gewerbeordnung (GewO) § 34a
- Gewerbeordnung (GewO) § 34d
- Gewerbeordnung (GewO) § 34f
- Gewerbeordnung (GewO) § 34h
- Gewerbeordnung (GewO) § 34i
- Bewachungsverordnung (BewachV) §§ 1, 4, 5a
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 1, 4a
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 1, 5
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 1, 5
- Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) § 8
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In Einzelfällen kann das Verfahren maximal um einen Monat verlängert werden.
Kosten
- zwischen 5,00 bis 5.000,00 Euro je nach Aufwand und gesetzlichen Regelungen
- ggf. zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen
Weitere Informationen
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf "Anerkennung in Deutschland"
- Benutzerleitfaden zur Berufsanerkennungsrichtlinie
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf dem BQ-Portal
- Finanzielle Hilfe im Anerkennungs-Verfahren
- Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner Berlin
- Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Versicherungsberater - Erlaubnis
- Versicherungsvermittler - Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis
- Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Nostrifikation