Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

    Steuerberatung - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Steuerberatungsgesellschaft betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer begründet.
    Die Anerkennung kann hier beantragt werden.

    Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.

    Hinweis
    Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister wird dringend empfohlen, eine Bestätigung der zuständigen Steuerberaterkammer einzuholen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Anerkennung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.

    Verfahrensablauf
    1. Die Anerkennung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
    2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
    3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
    4. Die Anerkennung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.

    Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

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    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Berlin (Steuerberaterkammer Berlin)

    Aktuelles

    Steuerberaterkammer Berlin

    Beschreibung

    Steuerberaterkammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Wichmannstraße 6

    10787 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-berlin.de

    Fax: (030) 88 92 61-10

    Telefon Festnetz: (030) 88 92 61-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
      Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
      Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
    • Berufshaftpflichtversicherung
      Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
      beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Berufsregister

    Voraussetzungen

    • Führung der Gesellschaft durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater
      Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater.
    • Niederlassung am Sitz der Gesellschaft
      Mindestens ein/e Steuerberater/in, der/die Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer/in oder persönlich haftende/r Gesellschafter/in ist, muss seine/ihre berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.
    • Berufshaftpflichtversicherung
      Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
      Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • ca. 750,00 Euro
    Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.
    Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt die Steuerberaterkammer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Steuerberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.11.2024