Eintragung in einem Handwerksregister LöschungOnline erledigen

    Handwerk - Löschung aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe löschen lassen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer abmelden.

    Sie müssen Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen, bei:
    • Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes
    • Umzug/Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk außerhalb Berlins
    • Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
    • Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
    • wirtschaftlichen Gründen wie z.B. Finanzschwierigkeiten, Insolvenz
    • Aufgabe eines Handwerks bei Mehrfacheintragungen

    Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-345822

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht (Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ea@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-155

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Löschung
      Die Löschung kann frühestens mit dem Tag des Bekanntwerdens der
      Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Posteingang) erfolgen. Eine rückwirkende Löschung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
    • ggf. Gewerbeabmeldebestätigung
      Bitte fügen Sie eine Kopie der bestätigten Gewerbeabmeldung vom zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt bei, sofern Sie Ihr Gewerbe komplett einstellen.
    • Rückgabe der Original Handwerks- bzw. Gewerbekarte
      Die Handwerks- bzw. die Gewerbekarte sind im Original zurückzugeben. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Löschung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.10.2023