Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung
Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Beschreibung
Über die Eintragung in:
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
- die Handwerksrolle,
- das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
- das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht (Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht)
Aktuelles
Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht
Beschreibung
Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht
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Hausanschrift
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Handwerkskarte/Gewerbekarte
Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer
Voraussetzungen
- Eintragung bei der Handwerkskammer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Handwerk