Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

    Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung

    Beschreibung

    Zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

    Die Aufenthaltserlaubnis kommt insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
    • eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt, wenn die Weiterbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entspricht,
    • eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms oder
    • eine Weiterbildung im Rahmen eines von der Bundesagentur für Arbeit geprüften Weiterbildungsplans.
    Der Aufenthaltszweck der betrieblichen Weiterbildung umfasst auch den Besuch eines vorbereitenden, berufsbezogenen Deutsch-Sprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung für maximal 6 Monate.
    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer (von der betrieblichen Weiterbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 20 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Weiterbildung zuzüglich der Dauer des Sprachkurses erteilt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann die Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder für eine Erwerbstätigkeit verlängert werden.

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
    Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.05.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)
    • Stipendium oder Arbeitsvertrag
    • Zeugnisse über die bisherige berufliche Ausbildung
      Zum Beispiel Hochschulzeugnis oder Ausbildungszertifikat
    • Krankenversicherung
      bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
      • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
      • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
      bei einer privaten Krankenversicherung:
      • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
      • Bescheinigung des Versicherers
    • Nachweis über Ihren Wohnsitz
      zum Beispiel durch
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung)
      oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
      siehe Abschnitt „Formulare"

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene Berufsausbildung
      • Mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung,
      • eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder
      • eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
      Eine Zulassung der betrieblichen Weiterbildung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.
    • Gesicherter Lebensunterhalt
      Der Lebensunterhalt muss während der Weiterbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 830,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2024).
    • Ausreichende Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
      • Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Ausreichender Krankenversicherungsschutz für Studierende“ lesen. Die dortigen Informationen gelten dann auch für einen Aufenthalt zum Zweck der Weiterbildung.
      • Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Krankenversicherung“.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
    • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
    • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
    Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.04.2024