Sachverständige Öffentliche Bestellung und VereidigungOnline erledigen

    Sachverständige IHK - Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen

    Beschreibung

    Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (m/w/d) sollen Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.

    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen der Personen Rechnung zu tragen.
    Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt, als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.

    Die besondere Sachkunde auf einem oder mehreren Gebiet(en) der Wirtschaft hat der Bewerber (m/w/d) zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen.

    Sachverständige aus anderen EU-/EWR-Staaten:
    Als Sachverständiger oder Sachverständige mit Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Staaten können Sie unter folgenden Voraussetzungen öffentlich bestellt werden:
    • Sie sind in einem dieser Staaten zur Ausübung von Sachverständigentätigkeiten berechtigt. (Die Sachverständigentätigkeiten muss dort Personen vorbehalten sein, die für dieses Sachgebiet eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.)
    • Sie sind zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger oder Sachverständige tätig gewesen und verfügen nachweislich über besondere Sachkunde.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-345627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf ein Beratungsgespräch für öffentliche Bestellung von Sachverständigen (IHK)
      Nach Eingang des Antrags auf Terminierung eines Beratungsgesprächs nimmt die IHK Kontakt mit dem Interessenten/der Interessentin auf. In einem Erstgespräch werden die wesentlichen Rechte und Pflichten eines/r öffentlich bestellten Sachverständigen und der weitere Verfahrensgang besprochen.
    • tabellarischer Lebenslauf und Foto
      tabellarischer Lebenslauf (in Maschinenschrift) mit einer detaillierten aussagekräftigen Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten und der bisherigen Sachverständigentätigkeit. Diese Schilderung soll das Vorliegen der besonderen Sachkunde aus Sicht des Antragstellers begründen.
    • Liste aller Gutachten der letzten drei Jahre
      eine Liste aller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erstatteter Gutachten (Arbeitsproben)
    • Referenzliste
      Angabe von mehreren Personen (mindestens fünf), die Auskunft über die persönliche Eignung und/oder die nachzuweisende besondere Sachkunde geben können
    • Zeugnisse/Nachweise
      beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstiger Urkunden (z. B. über Berufsbezeichnungen), Beschäftigungsnachweise, etc.
      Die Beglaubigung kann durch gleichzeitige Vorlage der Originale ersetzt werden.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen der letzten drei Jahre
      Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im beantragten
      Sachgebiet aus den letzten drei Jahren
    • Nachweise über Besuch von Seminaren
      Nachweis über den Besuch von mindestens drei Seminaren zu den notwendigen Kenntnissen zur Abfassung von Gutachten, zum Verhalten bei Gericht, zum Umgang mit privaten Auftraggebern und zu Haftungs- und Versicherungsfragen (keine Fachseminare).
    • Bescheinigung in Steuersachen
      Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
      • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
      • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
    • Arbeitgebererklärung (Freistellungserklärung)
      bei Sachverständigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen: Freistellungserklärung des Arbeitsgebers/Dienstherrn

    Formulare

    Voraussetzungen

    • öffentliches Bedürfnis
      Es muss ein öffentliches Bedürfnis für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet der Wirtschaft gegeben sein. Das Vorliegen des öffentlichen Bedürfnisses wird seitens der IHK Berlin geprüft.
    • besondere Sachkunde
      Die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet hat der Bewerber zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.
    • persönliche Eignung
      Die persönliche Eignung des Bewerbers muss gewährleistet sein. Dies setzt voraus, dass ein Bewerber nicht nur aufgrund persönlicher Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, sondern diese Anforderung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit auch erfüllen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 1.000,00 Euro bis 3.000,00 Euro
    • Hinzu kommen die Kosten für die Überprüfung durch ein Fachgremium.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024