Gewerbe - Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen anzeigen
Beschreibung
und
2. sind in Ihrem Heimatland rechtmäßig niedergelassen,
und
3. gehen dort rechtmäßig einer gewerbliche Dienstleistung nach?
Eine rechtmäßige Niederlassung setzt voraus, dass sie eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit von einer festen Einrichtung in ihrem Heimatland aus tatsächlich anbieten.
Diese gewerbliche Dienstleistung möchten Sie,
- vorübergehend oder gelegentlich, nicht jedoch auf Dauer,
- grenzüberschreitend, d.h. von Ihrer Niederlassung in Ihrem Heimatland, ohne eine Niederlassung in Berlin neu zu gründen, auch in Berlin ausüben?
- Und die Dienstleistung ist in Deutschland reglementiert?
Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich:
- des Waffengesetzes,
- des Sprengstoffgesetzes,
- des Bundesjagdgesetzes,
- des Beschussgesetzes und
- des Bewachungsgewerbes
Die Anzeige ist nicht erforderlich, sofern die gewerbliche Dienstleistung in Deutschland nicht reglementiert ist.
Jede/r EU-Bürger/in darf im Rahmen der europäischen Grundfreiheiten (insbesondere der Dienstleistungsfreiheit) seine Dienstleistungen auch ohne vorhergehende Anzeige innerhalb des europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend frei ausüben.
Die Anzeige für die Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige ist die Anzeige formlos zu wiederholen, solange die weitere Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe beabsichtigt ist.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmer/innen, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben ist.
Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung des zuständigen Ordnungsamtes hervor, die Sie innerhalb eines Monats erhalten.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
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Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
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E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
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Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Lichtenberg
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E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Ordnungsamt (Ordnungsamt)
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Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt - FB Gewerbe-
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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erforderliche Unterlagen
- Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf nach § 13a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Online möglich oder Sie nutzen das Formular - Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). - Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im EU/EWR Mitgliedsstaat
Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR). - Nachweis der rechtmäßige Ausübung der Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedsstaat
Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. - Leumundszeugnis des EU/EWR Herkunftslandes (Certificate of good standing)
Nachweis, dass im EU-EWR-Herkunftsstaat keine Vorstrafen gegen die anzeigende Person vorliegen.
Nur erforderlich wenn die gewerbliche Tätigkeit im Anwendungsbereich
- des Waffengesetzes,
- des Sprengstoffgesetzes
- des Bundesjagdgesetzes
- des Beschussgesetzes oder
- des Bewachungsgewerbes
- Nachweise zur Berufsqualifikation
- a.) Nachweis der Berufsqualifikation, wenn die gewerbliche Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
- b.) andernfalls: Nachweis, dass in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre die Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wurde.
- Nachweis eines Versicherungsschutzes
Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solcher für die betreffende Tätigkeit auch von Inländern gefordert wird.
Formulare
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
Die antragstellende Person ist Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR). - Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung in Berlin
Die gewerbliche Tätigkeit wird in Berlin nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer. - Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat
Die antragstellende Person ist zur Ausübung des Gewerbes in Ihrem EU-/EWR-Herkunftsstaat rechtmäßig niedergelassen und wird in Berlin ohne Niederlassung grenzüberschreitend tätig. - Selbstständige gewerbliche Tätigkeit oder als Arbeitnehmer/in
Im Rahmen einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit, die in Deutschland reglementiert ist.
Als Arbeitnehmer/in, sofern für die Tätigkeit auch ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis benötigt wird. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Gewerbe