Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung

    Gewerbe - Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen anzeigen

    Beschreibung

    1. Sie sind Staatsangehörige/er eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates
    und
    2. sind in Ihrem Heimatland rechtmäßig niedergelassen,
    und
    3. gehen dort rechtmäßig einer gewerbliche Dienstleistung nach?

    Eine rechtmäßige Niederlassung setzt voraus, dass sie eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit von einer festen Einrichtung in ihrem Heimatland aus tatsächlich anbieten.

    Diese gewerbliche Dienstleistung möchten Sie,
    1. vorübergehend oder gelegentlich, nicht jedoch auf Dauer,
    2. grenzüberschreitend, d.h. von Ihrer Niederlassung in Ihrem Heimatland, ohne eine Niederlassung in Berlin neu zu gründen, auch in Berlin ausüben?
    3. Und die Dienstleistung ist in Deutschland reglementiert?

    Reglementiert sind alle Dienstleistungen, für die Sie zur rechtmäßigen Ausübung in Deutschland eine behördliche Erlaubnis oder einen Sachkunde- bzw. Unterrichtsnachweis benötigen.

    Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich:

    • des Waffengesetzes,
    • des Sprengstoffgesetzes,
    • des Bundesjagdgesetzes,
    • des Beschussgesetzes und
    • des Bewachungsgewerbes

    Wenn alle diese Bedingungen auf Sie zutreffen, dann müssen Sie vor Erbringung der Dienstleistung in Berlin dies beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen.

    Die Anzeige ist nicht erforderlich, sofern die gewerbliche Dienstleistung in Deutschland nicht reglementiert ist.
    Jede/r EU-Bürger/in darf im Rahmen der europäischen Grundfreiheiten (insbesondere der Dienstleistungsfreiheit) seine Dienstleistungen auch ohne vorhergehende Anzeige innerhalb des europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend frei ausüben.

    Die Anzeige für die Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige ist die Anzeige formlos zu wiederholen, solange die weitere Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe beabsichtigt ist.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmer/innen, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben ist.

    Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung des zuständigen Ordnungsamtes hervor, die Sie innerhalb eines Monats erhalten.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-344733

    Beschreibung

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    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

    Beschreibung

    Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
    Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

    Terminvereinbarung per E-Mail:
    ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
    mit folgenden Angaben:
    • Termingrund
    • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
    • Betriebsanschrift
    • Telefonnummer

    Gewerbesprechstunde goes digital!
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


    Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
    Tel: (030) 9029 29000
    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollerndamm 174-177

    10713 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Fax: (030) 9029 - 29039

    Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Beschreibung

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Große-Leege-Str. 103

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 9028-7036

    Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübener Weg 26

    13407 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-2960

    Telefon Festnetz: (030) 90294-2966

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Beschreibung

    Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

    Öffnungszeiten (nur mit Termin):
    Montag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
    unter der Telefonnummer 030 90299-4660

    Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

    Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Eichen 1

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

    Fax: (030) 90299-4662

    Telefon Festnetz: (030) 90299-4660

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Aktuelles

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

    Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

    BA Tempelhof-Schöneberg
    • Ordnungsamt - FB Gewerbe-
    10820 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Tempelhofer Damm 165

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-3464

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3460

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Premnitzer Straße 11

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-6605

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvador-Allende-Str. 80 A

    12559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-664621

    Telefon Festnetz: (030) 90297-4629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

    Beschreibung

    "Gewerbesprechstunde goes digital!"
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
    Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersburger Straße 86 - 90

    10247 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de

    Fax: (030) 90298 - 2445

    Telefon Festnetz: (030) 90298 - 2246

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-23781

    Telefon Festnetz: 030) 9018-22010

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf nach § 13a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
      Online möglich oder Sie nutzen das Formular
    • Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im EU/EWR Mitgliedsstaat
      Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR).
    • Nachweis der rechtmäßige Ausübung der Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedsstaat
      Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
    • Leumundszeugnis des EU/EWR Herkunftslandes (Certificate of good standing)
      Nachweis, dass im EU-EWR-Herkunftsstaat keine Vorstrafen gegen die anzeigende Person vorliegen.
      Nur erforderlich wenn die gewerbliche Tätigkeit im Anwendungsbereich
      • des Waffengesetzes,
      • des Sprengstoffgesetzes
      • des Bundesjagdgesetzes
      • des Beschussgesetzes oder
      • des Bewachungsgewerbes
      ausgeübt werden soll.
    • Nachweise zur Berufsqualifikation
      • a.) Nachweis der Berufsqualifikation, wenn die gewerbliche Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
      oder
      • b.) andernfalls: Nachweis, dass in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre die Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wurde.
    • Nachweis eines Versicherungsschutzes
      Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solcher für die betreffende Tätigkeit auch von Inländern gefordert wird.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
      Die antragstellende Person ist Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR).
    • Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung in Berlin
      Die gewerbliche Tätigkeit wird in Berlin nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer.
    • Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat
      Die antragstellende Person ist zur Ausübung des Gewerbes in Ihrem EU-/EWR-Herkunftsstaat rechtmäßig niedergelassen und wird in Berlin ohne Niederlassung grenzüberschreitend tätig.
    • Selbstständige gewerbliche Tätigkeit oder als Arbeitnehmer/in
      Im Rahmen einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit, die in Deutschland reglementiert ist.
      Als Arbeitnehmer/in, sofern für die Tätigkeit auch ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis benötigt wird.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    5,00 - 5.000,00 Euro je nach Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2024