Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung

    Aufenthaltserlaubnis für eine schulische Berufsausbildung beantragen

    Beschreibung

    Ausländischen Auszubildenden wird für eine schulische Berufsausbildung in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn die Berufsausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
    Damit sind vor allem Ausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen und Schulen des Gesundheitswesens in Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialberufen eröffnet, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt. Sie berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 20 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken“
    • Die Antragstellung ist frühestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels möglich.
    • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
    • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
    • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch die schulische Berufsausbildung bereits beginnen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch noch nicht gestattet.
    • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
    • Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
    2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

    3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

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    Version

    Technisch geändert am 23.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.12.2024

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken
      • ausschließlich online und frühestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels möglich
      • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
      • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits die schulische Berufsausbildung beginnen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch noch nicht gestattet.
      • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
    • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
    • Passkopien (in Farbe)
      Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
      • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
      • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
    • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur schulischen Berufsausbildung oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
    • Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
      • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
      • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur schulischen Berufsausbildung brauchen.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"
    • Nachweis über den Lebensunterhalt
      • bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sparguthaben bei einer deutschen Bank / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer der Ausbildung den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten, Arbeitsvertrag über Nebenjob
      • bei Verlängerung: alternativ auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate / Nachweise über sonstiges Einkommen
    • Nachweis über die schulische Berufsausbildung
      • Schulvertrag oder Vorlage einer aktuellen Aufnahmeentscheidung im Sinne der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
      • Daraus müssen der angestrebte Berufsabschluss und die Ausbildungsdauer hervorgehen.

    Voraussetzungen

    • Ausbildungsziel: staatlich anerkannter Berufsabschluss
      Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
      Der Bildungsgang darf sich nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richten.
    • Anerkannter Bildungsträger
      Die schulische Ausbildung kann an Berufsfachschulen, Fachakademien, Fachgymnasien, Fachschulen, Schulen des Gesundheitswesens, (Teilzeit-)Berufsschulen oder privaten, staatlich anerkannten Ergänzungsschulen absolviert werden.
    • Gesicherter Lebensunterhalt
      • Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen.
      • Für einen Aufenthalt zur schulischen Berufsausbildung muss monatlich ein Betrag von 959,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.508,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2025).
      • Sofern für die Ausbildung Gebühren entstehen, erhöht sich der monatliche Mindestbetrag entsprechend.
    • Ausreichende Krankenversicherung
      Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
      Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    • Aktuelle E-Mail-Adresse
      Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
      Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
      • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
      • Paypal

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
    • Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Darin steht auch, in welchen Umfang Sie bereits arbeiten dürfen.
    • Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

    Kosten

    • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
    • 96,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um bis zu drei Monate
    • 93,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate
    Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.12.2024