Geldwäscheprävention - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse beantragen

    Beschreibung

    Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betrieben Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und die dafür geeigneten internen Sicherungsmaßnahmen in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.

    Befreiung von der Dokumentationspflicht
    • gilt nur für die zukünftige regelmäßige Dokumentationspflicht
    • gilt nicht für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung einer Risikoanalyse
    • Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie auch weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen.
    In den Broschüren und Merkblättern unter „Weiterführende Informationen" finden Sie weitere ausführliche Hinweise und praktische Beispiele zur Durchführung einer Risikoanalyse.

    Verfahrensablauf:
    1. Als Verpflichteter beantragen Sie die Befreiung von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse bei der zuständigen Behörde.
    2. Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    3. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid.

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    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2023

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    Glücksspielwesen (Glücksspielwesen)

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    Glücksspielwesen

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    Glücksspielwesen

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    Hausanschrift

    Friedrichstr. 219

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.gluecksspielaufsicht@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3455

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

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    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

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    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

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    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

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    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Glücksspielaufsicht (Glücksspielaufsicht)

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    E-Mail: gluecksspielaufsicht@seninnds.berlin.de

    Fax: (030) 9028-4347

    Telefon Festnetz: (030) 90223-0

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    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
      • Der Antrag ist in Textform möglich, bitte nutzen Sie vorrangig das angebotene Onlineverfahren.
      • Der Antrag muss nachvollziehbar und begründet darlegen, dass die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich überschaubar und klar erkennbar sind.
    • Nachweise über Antragsberechtigung
      • Nachweis über die Bestellung als (Gruppen-) Geldwäschebeauftragter oder
      • Vertrag über die Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen oder
      • Nachweise, dass die antragsstellende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (z. B Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag) oder
      • ggf. eine auf den Einzelfall bezogene Originalvollmacht des vertretenden Rechtsbeistands
    • aktuelle Risikoanalyse
      Eine nachvollziehbare Darstellung der getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten und bewerteten konkreten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich.
    • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
      Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

    Voraussetzungen

    • Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
      Antragsberechtigt sind nur natürliche oder juristische Personen, die als:
      • 1. Finanzunternehmen
      • 2. Versicherungsvermittler mit Sitz im Ausland, soweit sie im Inland gelegene Niederlassungen unterhalten
      • 3. Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie die in § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG bestimmte Dienstleistungen für Dritte erbringen
      • 4. Immobilienmakler
      • 5. Buchmacher
      • 6. Spielbanken
      • 7. Betreiber einer Wettvermittlerstelle
      • 8. Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt
      tätig sind.
    • Vertretungsberechtigung
      Die antragstellende Person muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein.
      Der rechtliche Beistand des Verpflichteten darf unter Vorlage der Originalvollmacht und Benennung des Gegenstandes den Antrag ebenfalls tätigen.
    • Klare Erkennbarkeit der Risiken
      z. B. durch die Darstellung, welchen Risiken Ihr Unternehmen ausgesetzt ist und wie anfällig es für den Missbrauch gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist. Eine klare Erkennbarkeit der bestehenden konkreten Risiken liegt insbesondere dann vor, wenn zu Ihren Geschäften:
      • keine komplexen Geschäftstätigkeiten gehören,
      • die von Ihnen durchgeführten Transaktionen einen überschaubaren Umfang aufweisen,
      • Ihre Kundenstruktur homogen ist und
      • keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vorliegen
    • Hinreichendes Verständnis der Risiken
      z. B. Darstellung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten konkreten Risiken (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 6 Wochen

    Kosten

    138,00 bis 1.380,00 Euro, je Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Risikoanalyse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2023