Geldwäscheprävention - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse beantragen
Beschreibung
Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betrieben Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und die dafür geeigneten internen Sicherungsmaßnahmen in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.
Befreiung von der Dokumentationspflicht
Verfahrensablauf:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.
Befreiung von der Dokumentationspflicht
- gilt nur für die zukünftige regelmäßige Dokumentationspflicht
- gilt nicht für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung einer Risikoanalyse
- Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie auch weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen.
Verfahrensablauf:
- Als Verpflichteter beantragen Sie die Befreiung von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse bei der zuständigen Behörde.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid.
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
- Der Antrag ist in Textform möglich, bitte nutzen Sie vorrangig das angebotene Onlineverfahren.
- Der Antrag muss nachvollziehbar und begründet darlegen, dass die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich überschaubar und klar erkennbar sind.
- Nachweise über Antragsberechtigung
- Nachweis über die Bestellung als (Gruppen-) Geldwäschebeauftragter oder
- Vertrag über die Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen oder
- Nachweise, dass die antragsstellende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (z. B Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag) oder
- ggf. eine auf den Einzelfall bezogene Originalvollmacht des vertretenden Rechtsbeistands
- aktuelle Risikoanalyse
Eine nachvollziehbare Darstellung der getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten und bewerteten konkreten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich. - ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Voraussetzungen
- Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Antragsberechtigt sind nur natürliche oder juristische Personen, die als:
- 1. Finanzunternehmen
- 2. Versicherungsvermittler mit Sitz im Ausland, soweit sie im Inland gelegene Niederlassungen unterhalten
- 3. Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie die in § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG bestimmte Dienstleistungen für Dritte erbringen
- 4. Immobilienmakler
- 5. Buchmacher
- 6. Spielbanken
- 7. Betreiber einer Wettvermittlerstelle
- 8. Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt
- Vertretungsberechtigung
Die antragstellende Person muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein.
Der rechtliche Beistand des Verpflichteten darf unter Vorlage der Originalvollmacht und Benennung des Gegenstandes den Antrag ebenfalls tätigen. - Klare Erkennbarkeit der Risiken
z. B. durch die Darstellung, welchen Risiken Ihr Unternehmen ausgesetzt ist und wie anfällig es für den Missbrauch gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist. Eine klare Erkennbarkeit der bestehenden konkreten Risiken liegt insbesondere dann vor, wenn zu Ihren Geschäften:
- keine komplexen Geschäftstätigkeiten gehören,
- die von Ihnen durchgeführten Transaktionen einen überschaubaren Umfang aufweisen,
- Ihre Kundenstruktur homogen ist und
- keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vorliegen
- Hinreichendes Verständnis der Risiken
z. B. Darstellung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten konkreten Risiken (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
bis zu 6 Wochen
Kosten
138,00 bis 1.380,00 Euro, je Aufwand
Weitere Informationen
- Informationen zur Geldwäscheprävention der Senatsverwaltung für Wirtschaft
- Merkblatt: Risikobasierte organisatorische Maßnahmen
- Kurzübersicht: Risikomanagement für Güterhändler
- Kurzübersicht: Risikomanagement für Immobilienmakler
- Spielbanken: Glücksspielaufsicht bei der Senatsverwaltung für Inneres
- Basisinformationen Geldwäschegesetz für Verpflichtete des Glücksspielsektors des LABOs
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG)
- Erste Nationale Risikoanalyse
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Risikoanalyse