Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung

    Versicherungsberater - Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Möchten Sie hauptberuflich als selbstständiger Versicherungsberater arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Als Versicherungsberater beraten Sie Personen bei:
    • der Vereinbarung,
    • Änderung oder
    • Prüfung von Versicherungsverträgen.
    Außerdem beraten oder vertreten Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen.
    Für Ihre Tätigkeit als Versicherungsberater brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK.

    Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen (siehe „Weiterführende Informationen"). Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Als Versicherungsberater dürfen Sie
    • weder Zuwendungen (Provisionen) von Versicherungsunternehmen entgegennehmen,
    • noch in einer anderen Weise von Versicherungsunternehmen abhängig sein oder
    • einen wirtschaftlichen Vorteil annehmen.
    Sie sind ausschließlich im Interesse Ihrer Kundinnen und Kunden tätig und dürfen nur von diesen bezahlt werden.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige
    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden (siehe „Weiterführende Informationen").

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsberater
      Vordruck: Antrag auf Erlaubnis und Registrierung als Versicherungsberater § 34d Abs. 2 GewO
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Bei elektronisch eingereichten Anträgen entfällt dies.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
      • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
      • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis. (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
      Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Sachkundenachweis
      Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes. Oder Sie haben einen vergleichbaren anerkannten Berufsabschluss. (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Berufshaftpflichtversicherung
      • Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe.
      • Der Versicherungsumfang muss dabei den gesetzlichen Mindestdeckungssummen entsprechen.
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei Eintragung im Handelsregister erforderlich)
      Eingetragene Unternehmensformen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Bsp.: GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit
      Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
      • Verbrechen
      • Diebstahl
      • Unterschlagung
      • Erpressung
      • Betrug
      • Untreue
      • Geldwäsche
      • Urkundenfälschung
      • Hehlerei
      • Wucher
      • Insolvenzstraftaten
    • geordnete Vermögensverhältnisse
      Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
      • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
      • mangels Masse abgewiesen wurde oder
      • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
    • Sachkunde
      Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
      • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
      • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
    • Ausreichender Versicherungsschutz
      Es muss eine Haftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsberatergewerbe bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 600,00 Euro: Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und -berater

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Versicherungsberater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.07.2024