Maßnahmen der Zwangsvollstreckung - Herausgabevollstreckung
Beschreibung
Sie können bestimmen, was der/die Gerichtsvollzieher/in für Sie tun soll. Dazu gehören:
- die Vollstreckung der Wegnahme bestimmt bezeichneter Sachen sowie ggf.
- die Pfändung wegen etwaiger Kosten
- Soweit Sie den/die Gerichtsvollzieher/in mit der Räumung beauftragen, müssen Sie im Auftrag angeben, ob Sie die Entfernung und Verwertung der Wohnungseinrichtung durch den/die Gerichtsvollzieher/in wünschen oder ob lediglich eine beschränkte Räumung, d. h. der Austausch der Schlösser gewünscht ist und Sie selbst die Verantwortung für die Beräumung der Wohnung übernehmen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)
Aktuelles
Amtsgericht Charlottenburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/
Fax: (030) 90177-447
Telefon Festnetz: (030) 90177-0
Internet
Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)
Aktuelles
Amtsgericht Köpenick
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php
Fax: (030) 90247-200
Telefon Festnetz: (030) 90247-0
Internet
Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)
Aktuelles
Amtsgericht Lichtenberg
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Amtsgericht Mitte (Amtsgericht Mitte)
Aktuelles
Amtsgericht Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (030) 9023-2223
Telefon Festnetz: (030) 9023-0
Internet
Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)
Aktuelles
Amtsgericht Neukölln
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php
Fax: (030) 90191-122
Telefon Festnetz: (030) 90191-0
Internet
Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht Schöneberg)
Aktuelles
Amtsgericht Schöneberg
Beschreibung
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)
Aktuelles
Amtsgericht Kreuzberg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php
Fax: (030) 90 175-211
Telefon Festnetz: (030) 90 175-0
Internet
Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)
Aktuelles
Amtsgericht Wedding
Beschreibung
Erbausschlagungserklärungen
Kirchenaustrittserklärungen
Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Fax: (0)30 90156 664
Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0
Internet
Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)
Aktuelles
Amtsgericht Pankow
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-400
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
Internet
Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)
Aktuelles
Amtsgericht Spandau
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php
Fax: (030) 90157 - 444
Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in
(unter "Formulare")
Bitte reichen Sie den Auftrag schriftlich ein und bestimmen Sie, was der/die Gerichtsvollzieher/in für Sie tun soll. - Vollstreckungstitel (Original)
Fürgen Sie dem Auftrag den Beschluss, das Urteil oder den Vergleich, aus dem sich die wegzunehmenden Sachen ergeben, bei. - Vollstreckungsklausel (Original)
mit Zustellnachweis - ggf. Beleg über die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
Beginnen Sie mit der Vollstreckung bereits bevor die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig ist, so müssen Sie zur Sicherheit der Gegenseite mitunter die Hinterlegung einer Sicherheit belegen.
Formulare
Voraussetzungen
- Vollstreckungstitel
Ihnen muss ein Vollstreckungstitel (gerichtliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat) vorliegen. Das sind z.B. Urteile, Beschlüsse (z.B. Zuschlagsbeschluss aus einer Versteigerung), gerichtliche Vergleiche und notarielle Urkunden.
- Die herauszugebende Sache muss in dem Titel ganz genau bezeichnet sein.
- Vollstreckungsklausel
Sie müssen eine Vollstreckungsklausel haben. Die Klausel ist ein Vermerk auf dem Vollstreckungstitel, der Ihnen gestattet die Zwangsvollstreckung gegen den/die Schuldner/in zu betreiben. Sie lautet zum Beispiel: "Die vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt."
- Die Vollstreckungsklausel wird in der Regel auf Antrag von der Stelle erteilt, die Urheber des Vollstreckungstitels ist. Sie muss mit der Dienstbezeichnung versehen, unterschrieben und gesiegelt sein.
- Zustellung des Vollstreckungstitels
Der Vollstreckungstitel muss der Gegenseite vor Beginn oder gleichzeitig mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt werden. Unter Zustellung ist eine gesetzlich bestimmte Form der Bekanntgabe von Schriftstücken zu verstehen.
- Die Zustellung von Urteilen und Beschlüssen erfolgt in der Regel von Amts wegen durch das Gericht. Die entsprechende Zustellung ist dann auf dem Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel bescheinigt.
- Haben Sie noch keinen Zustellnachweis, können Sie hiermit gleichfalls den/die Gerichtsvollzieher/in beauftragen.
- Besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Wollen Sie bereits vollstrecken bevor das Urteil oder der Beschluss rechtskräftig ist und ist die Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar, so müssen Sie dem Vollstreckungsauftrag einen Beleg über die Leistung der Sicherheit beifügen.
- Müssen für die Vollstreckung Ihres Herausgabeanspruches weitere besondere Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt werden, so wird der/die Gerichtsvollzieher/in Sie hierüber nach Auftragserteilung aufklären.
- ggf. Ablauf der Räumungsfrist
Soweit Ihr Auftrag sich auf die Herausgabe einer Wohnung richtet und der Gegenseite im Urteil eine Räumungsfrist eingeräumt wurde, so darf die Räumung erst nach Fristablauf durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 26,00 Euro: Beauftragung des/der Gerichtsvollziehers/in mit der Wegnahme beweglicher Gegenstände
- Es können Auslagen und ein Zeitzuschlag dazukommen, wenn die Amtshandlung länger als drei Stunden andauert.
- 100,00 Euro: Für die Räumung einer Immobilie (Wohnung, Keller, Garten) durch den/die Gerichtsvollzieherin ohne die Wegschaffung der beweglichen Gegenstände
- 150,00 Euro: Für die Räumung einer Immobilie mit Speditionsunternehmen zzgl. Auslagen
- Es können Auslagen für z.B. Spedition, Zeugen, Schlosser sowie etwaige Kosten für die Einlagerung des Räumungsgutes dazukommen. Die Auslagen für die Herausgabe einer Wohnung oder von Geschäftsräumen unter Hinzuziehung einer Spedition belaufen sich regelmäßig auf mehrere Tausend Euro.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Zwangsvollstreckung