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    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Berlin in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-342744

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)

    Aktuelles

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Beschreibung

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ea@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9028-5301

    Telefon Festnetz: (030) 9013-7555

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
      tabellarische Aufstellung
    • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
    • Identitätsnachweis
    • Ihre im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
      sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
    • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
    • ggf. weitere Unterlagen
      Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
    • Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie
    • Unterlagen in deutscher Sprache (Übersetzung)
      Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sofern alle benötigten Unterlagen vollständig bei der zuständigen Stelle vorliegen, erfolgt eine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    • keine: Onlineportal und Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin
    • unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
    • Zusatzkosten: z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    BQFG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.12.2022