Zwangsvollstreckung - Änderung des unpfändbaren Betrages
Beschreibung
a) Ihr notwendiger Lebensunterhalt sowie der für die Personen, denen Sie Unterhalt gewähren, nicht gedeckt ist,
b) besondere Bedürfnisse aus persönlichen oder beruflichen Gründen dies erfordern oder
c) der besondere Umfang Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflichten, insbesondere die Zahl der Unterhaltspflichten, dies erfordern.
Sie können zusätzlich einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages stellen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)
Aktuelles
Amtsgericht Charlottenburg
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/
Fax: (030) 90177-447
Telefon Festnetz: (030) 90177-0
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Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)
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Amtsgericht Köpenick
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Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php
Fax: (030) 90247-200
Telefon Festnetz: (030) 90247-0
Internet
Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)
Aktuelles
Amtsgericht Lichtenberg
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
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Amtsgericht Mitte (Amtsgericht Mitte)
Aktuelles
Amtsgericht Mitte
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (030) 9023-2223
Telefon Festnetz: (030) 9023-0
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Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)
Aktuelles
Amtsgericht Neukölln
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php
Fax: (030) 90191-122
Telefon Festnetz: (030) 90191-0
Internet
Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht Schöneberg)
Aktuelles
Amtsgericht Schöneberg
Beschreibung
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.
Adresse
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Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)
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Amtsgericht Kreuzberg
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php
Fax: (030) 90 175-211
Telefon Festnetz: (030) 90 175-0
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Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)
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Amtsgericht Wedding
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Erbausschlagungserklärungen
Kirchenaustrittserklärungen
Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Adresse
Hausanschrift
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Fax: (0)30 90156 664
Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0
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Amtsgericht Pankow (Amtsgericht Pankow)
Aktuelles
Amtsgericht Pankow
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Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-400
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
Internet
Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)
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Amtsgericht Spandau
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php
Fax: (030) 90157 - 444
Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0
Internet
Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte (Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte)
Aktuelles
Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (0)30 9023-2223
Telefon Festnetz: (0)30 9023-0
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erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages
Sie können den Antrag auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. - Nachweis darüber, dass Ihr Einkommen gepfändet wurde
Den Nachweis können Sie durch Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschluses oder durch den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen erbringen. Eine Kopie ist ausreichend. - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate und/oder Bescheide über die jeweilige Sozialleistung, die Sie beziehen
Diese Unterlagen dienen dem Nachweis, dass Sie das entsprechende Einkommen beziehen und dass sich aufgrund der Pfändung für die Gläubigerin/den Gläubiger pfändbare Beträge ergeben. - Nachweise über Ihre höheren notwendigen Bedarfe bzw. der Personen, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind
Sind Sie mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet, sind entsprechende Nachweise vorzulegen, auf welcher Grundlage Sie den Unterhalt gewähren (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden) und in welcher Höhe (z. B. durch Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in Ihrem Haushalt wohnt).
Bei höheren Bedarfen aus persönlichen oder beruflichen Gründen sind die entsprechenden (Kosten-)Nachweise, ggf. ärztliche Atteste oder Kontoauszüge, vorzulegen, aus denen sich die höheren Kosten erkennen lassen. Eventuell müssen Sie nachweisen, für welchen Zeitraum Sie einen höheren Bedarf zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts haben.
Voraussetzungen
- Ihr Einkommen ist gepfändet
Ihr Einkommen ist durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch die Gläubigerin bzw. den Gläubiger gepfändet worden. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt, z. B. Lohn/Gehalt, Rente, Sozialleistungen. - Es ergeben sich pfändbare Beträge für die Gläubigerin/den Gläubiger
Ihr Einkommen übersteigt den Ihnen zustehende (Basis-) Freibetrag, sodass an die Gläubigerin bzw. an den Gläubiger die pfändbaren Beträge ausgezahlt werden. Das heißt Sie können nicht vollständig über Ihr Einkommen verfügen. - Sie haben einen höheren Bedarf als der Ihnen nach § 850c ZPO zustehende monatliche Freibetrag und können dies auch nachweisen
Sie haben aufgrund Ihrer Unterhaltsverpflichtungen oder z. B. aufgrund einer belegbaren Krankheit nachweislich höhere Lebenshaltungskosten.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es können Auslagen für die Zustellung der Entscheidung an die Beteiligten in Höhe von 3,50 Euro pro Zustellung entstehen gemäß Nr. 9002 Kostenverzeichnis Gerichtskostengesetz (KV GKG).
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Pfändung