Betreuer bestellen
Beschreibung
Hinweis: Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Auch wenn der Begriff noch immer weit verbreitet ist, gibt es eine Entmündigung in Deutschland seit 1992 nicht mehr.
Wer kann Betreuer oder Betreuerin (betreuende Person) werden?
Als betreuende Personen kommen in Betracht:
1. eine Person, die der betroffenen Person nahesteht (aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis),
2. eine sonst ehrenamtlich tätige Person,
3. eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer,
4. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins
5. die Betreuungsbehörde.
Bei der Auswahl der Betreuungsperson sollen die Wünsche der betroffenen Person - so weit sie deren Wohl nicht zuwiderlaufen - berücksichtigt werden.
Welche Folgen hat die Betreuung für die betroffene Person?
Durch die Anordnung der Betreuung (Betreuerbestellung) tritt keine Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ein. Sie kann weiterhin höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung nicht möglich ist (z. B. Heirat, Testamentserrichtung, Wahlrecht, Kirchenaustritt), selbst vornehmen. Einzige Bedingung ist, dass die betroffene Person den Umfang und die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen und nach dieser Erkenntnis auch handeln kann.
Ansprechpartner
Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)
Aktuelles
Amtsgericht Charlottenburg
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Adresse
Hausanschrift
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Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/
Fax: (030) 90177-447
Telefon Festnetz: (030) 90177-0
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Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)
Aktuelles
Amtsgericht Köpenick
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php
Fax: (030) 90247-200
Telefon Festnetz: (030) 90247-0
Internet
Amtsgericht Lichtenberg (Amtsgericht Lichtenberg)
Aktuelles
Amtsgericht Lichtenberg
Beschreibung
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Amtsgericht Neukölln (Amtsgericht Neukölln)
Aktuelles
Amtsgericht Neukölln
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/artikel.385826.php
Fax: (030) 90191-122
Telefon Festnetz: (030) 90191-0
Internet
Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht Schöneberg)
Aktuelles
Amtsgericht Schöneberg
Beschreibung
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Amtsgericht Kreuzberg (Amtsgericht Kreuzberg)
Aktuelles
Amtsgericht Kreuzberg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php
Fax: (030) 90 175-211
Telefon Festnetz: (030) 90 175-0
Internet
Amtsgericht Wedding (Amtsgericht Wedding)
Aktuelles
Amtsgericht Wedding
Beschreibung
Erbausschlagungserklärungen
Kirchenaustrittserklärungen
Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Fax: (0)30 90156 664
Telefon Festnetz: (0)30 90156 - 0
Internet
Amtsgericht Pankow - Familiengericht (Amtsgericht Pankow - Familiengericht)
Aktuelles
Amtsgericht Pankow - Familiengericht
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Hausanschrift
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Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html
Fax: (030) 90245-140
Telefon Festnetz: (030) 90245-0
Internet
Amtsgericht Spandau (Amtsgericht Spandau)
Aktuelles
Amtsgericht Spandau
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/kontakt/artikel.345217.php
Fax: (030) 90157 - 444
Telefon Festnetz: (030) 90157 - 0
Internet
Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte (Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte)
Aktuelles
Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-mitte/kontakt/artikel.434934.php
Fax: (0)30 9023-2223
Telefon Festnetz: (0)30 9023-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag/Anregung einer rechtlichen Betreuung
Den Antrag oder die Anregung können Sie schriftlich einreichen oder persönlich in der Rechtsantragsstelle des Betreuungsgerichtes aufnehmen lassen. Sie können auch das bereit gestellte Musterformular verwenden. - Ärztliches Attest oder ärztliches Gutachten
Falls ein ärztliches Attest (z.B. vom Hausarzt) oder ein ärztliches Gutachten vorhanden ist, sollten Sie dieses einreichen. - Aufgabenkreise
Sie können die Angelegenheiten nennen, die zu regeln sind, zum Beispiel:
- Gesundheit
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung vor Behörden
- Aufenthaltsbestimmung
- Heimangelegenheiten
- Öffnen von Post
- Vermögensangelegenheiten
- Erbschaftsangelegenheiten.
Formulare
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Eine rechtliche Betreuung kann nur für Volljährige angeordnet werden. - Krankheit, Behinderung und Hilfsbedürftigkeit
Eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung muss die betroffene Person daran hindern,
- ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise allein zu regeln
- einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen
- die Tätigkeit der bevollmächtigten Person zu kontrollieren.
- Antragsberechtigung
- Die betroffene Person kann die Betreuung selbst beantragen.
- Eine Betreuung kann ebenfalls von einer anderen Person (z.B. Angehörige, Nachbarn, Behörden) oder
- von Amts wegen angeregt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1814
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) §§ 271 bis 273
- Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG), Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2), Kostenverzeichnis (KV) Nr. 11101 und 11102 sowie in der Vorbemerkung 1 Absatz 2
Kosten
- Gehört zur Betreung die Vermögenssorge, fallen Kosten (Gebühren und Auslagen) nur an, wenn das Vermögen der betroffenen Person nach Abzug aller Verbindlichkeiten den Freibetrag von 25.000,00 Euro übersteigt. In diesem Fall wird für jede 5.000,00 Euro Vermögen, die den Freibetrag übersteigt, jährlich eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben, mindestens jedoch 200,00 Euro. Bei einem Vermögen zwischen 25.000,00 Euro und 125.000,00 Euro fällt somit immer die Mindestgebühr von 200,00 Euro an.
- Gehört die Vermögenssorge nicht zum Aufgabenkreis der Betreuung, wird eine Jahresgebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben - es sei denn, das Vermögen der betroffenen Person wird dem Betreuungsgericht nachgewiesen. Die Berechnung kann dann wie oben beschrieben erfolgen.
- Neben der Jahresgebühr können weitere Kosten anfallen (z.B. für ärztliche Gutachten, Vergütung oder Aufwendungsersatz für die betreuende Person).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Betreuungssachen