Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage
Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg (Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg)
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E-Mail: bwa-reinickendorf@ba-rdf.verwalt-berlin.de
Fax: (030) 90294-3422
Telefon Festnetz: (030) 90294-3035
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Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf (Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf (Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf)
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erforderliche Unterlagen
- Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
Voraussetzungen
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sachstandsauskunft in Baugenehmigungsverfahren