Straßensondernutzung - Apothekenmast
Beschreibung
Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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erforderliche Unterlagen
- Lageplan
Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches). - Technische Daten des Mastes
Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.
Formulare
Voraussetzungen
- Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
- 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Apothekenmast