Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Urkunden - Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen

    Beschreibung

    Zum Nachweis einer Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Geburtsurkunde beantragen.

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    ID: L100108_L100108.-340593

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)

    Aktuelles

    Standesamt I in Berlin

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php

    Fax: (030) 9028-3416

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland
      Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
    • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
    • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

    Voraussetzungen

    • Beurkundung / Registrierung
      Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt.
    • Empfangsberechtigung
      Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
      Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
      • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
      • Paypal
      Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    12,00 Euro: Geburtsurkunde
    6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
    6,00 Euro: jede weitere internationale Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
    6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024