Behinderung FeststellungOnline erledigen

    Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren

    Beschreibung

    Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt. Dann können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
    Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren.
    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vorliegen. Das Feststellungsverfahren endet in der Regel mit dem Bescheid.
    Sie können sich zum Feststellungsverfahren beraten lassen. Sie erhalten Auskunft zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-340530

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Ansprechpartner

    Versorgungsamt - Kundencenter (Versorgungsamt - Kundencenter)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Kundencenter

    Beschreibung

    Versorgungsamt - Kundencenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose (Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

    Beschreibung

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/gebaerdensprechstunde/formular.219721.php

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde (Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

    Beschreibung

    Bitte melden Sie Termine für die Videosprechstunde über das Kontaktformular an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/kundencenter/video-sprechstunde/formular.1183592.php

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030)115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.12.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
    • Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
      • Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
      • Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
    • In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen
      Die medizinischen Unterlagen sollten nicht älter als 3 Jahre sein. Bitte nur Kopien einreichen. Röntgenbilder können nicht angenommen werden, nur der dazugehörige Befund.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Funktionseinschränkungen in Folge einer Erkrankung
      Die Folgen einer Erkrankung beeinträchtigen Ihr Leben schon länger als 6 Monate. Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden.
    • Mitwirkung
      Das Versorgungsamt kann Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bearbeiten, wenn Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand vorliegen. Dafür wird Ihre Mithilfe (Mitwirkung) benötigt. Informieren Sie das Versorgungsamt zu allen Tatsachen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Schwerbehindertenrecht wichtig sind. Haben Sie dazu Unterlagen oder Nachweise, stellen Sie diese dem Versorgungsamt als Kopie zur Verfügung.
      Wichtig ist Ihre Mitwirkung auch bei Fristen (Terminen). Wenn das Versorgungsamt Sie bis zu einer bestimmten Frist aufgefordert hat zu antworten, Sie jedoch den Termin nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung. Begründen Sie Ihren Antrag schriftlich. Sonst kann Ihr Anliegen wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    5-6 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Neufeststellungsantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.02.2024