Übernachtungsteuer
Beschreibung
In Berlin wird eine Steuer auf Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben erhoben.
Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).
Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.
Verfahrensablauf
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).
Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.
Verfahrensablauf
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
- Hat der Beherbergungsbetrieb weniger als 10 Betten, kann unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum gewählt werden. Stichtag zur Abgabe ist dann der 10. Tag nach Ablauf des Quartals.
- Ein Steuerbescheid wird nur vom Finanzamt erstellt, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum einzureichen.
Online-Dienst
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Beschreibung
Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.
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- Jetzt online erledigenDie Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf)
Aktuelles
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Beschreibung
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
Online möglich oder schriftlich per Post - Anmeldung Übernachtungsteuer
Online möglich oder schriftlich per Post - bei Übermittlung per Post: ggf. Anlage zur Feststellung der Bemessungsgrundlage,
wenn die Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht werden
Formulare
Voraussetzungen
- Übernachtung in Berlin
Der Aufwand für private und ab dem 1. April 2024 auch für berufliche Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer. - Beherbergungsbetrieb in Berlin
Beherbergungsbetriebe sind unter anderem Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Übernachtungsteuer