Übernachtungsteuer

    Beschreibung

    In Berlin wird eine Steuer auf Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben erhoben.

    Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).

    Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.

    Verfahrensablauf
    1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.

    2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
    • Hat der Beherbergungsbetrieb weniger als 10 Betten, kann unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum gewählt werden. Stichtag zur Abgabe ist dann der 10. Tag nach Ablauf des Quartals.
    • Ein Steuerbescheid wird nur vom Finanzamt erstellt, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum einzureichen.

    Tipp: Für eine bequeme Zahlungsabwicklung empfehlen wir Ihnen, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat (Link unter „Formulare“ weiter unten) für die Übernachtungsteuer zu erteilen.

    Online-Dienst

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    ID: L100108_L100108.-350709

    Beschreibung

    Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Ansprechpartner

    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee der Kosmonauten 29

    12681 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.elster.de/finanzamt

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 9024 26-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
      Online möglich oder schriftlich per Post
    • Anmeldung Übernachtungsteuer
      Online möglich oder schriftlich per Post
    • bei Übermittlung per Post: ggf. Anlage zur Feststellung der Bemessungsgrundlage,
      wenn die Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht werden

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Übernachtung in Berlin
      Der Aufwand für private und ab dem 1. April 2024 auch für berufliche Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer.
    • Beherbergungsbetrieb in Berlin
      Beherbergungsbetriebe sind unter anderem Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen.
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Übernachtungsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.04.2024