Straßensondernutzung - Wahlplakate (DIN A 0)

    Beschreibung

    Zu den Wahlen (EU-Parlament, Bundestag, Abgeordnetenhaus, BVV) zugelassene politische Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber dürfen in der Zeit von frühenstens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag Werbetafeln aufstellen.
    Gleiches gilt im Zusammenhang vom Volksbegehren und Volksentscheiden.
    Da es sich um eine Straßensondernutzung handelt, ist der Wahlhelfer verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

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    ID: L100108_L100108.-340242

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    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

    Beschreibung

    Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
    Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

    Terminvereinbarung per E-Mail:
    ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
    mit folgenden Angaben:
    • Termingrund
    • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
    • Betriebsanschrift
    • Telefonnummer

    Gewerbesprechstunde goes digital!
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


    Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
    Tel: (030) 9029 29000
    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollerndamm 174-177

    10713 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Fax: (030) 9029 - 29039

    Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf (Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schkopauer Ring 2

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-7506

    Telefon Festnetz: (030) 90293-7620

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen (Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestraße 36

    12347 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-3757

    Telefon Festnetz: (030) 90239-2181

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.03.2019

    Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde (Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstraße 4-11

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: tiefgruen@ba-fk.berlin.de

    Fax: (030) 90298-8019

    Telefon Festnetz: (030) 90298-8024

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otternbuchtstraße 35

    13599 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-2016

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2721

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-22766

    Telefon Festnetz: (030) 9018-22823

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg (Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg)

    Aktuelles

    Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

    Beschreibung

    Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Friedrichsfelde 60

    10315 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030)90296-6419

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.05.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sondernutzung
      Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich
      • Für den schriftlichen Antrag: Formloser Antrag der zur Wahl zugelassenen politischen Partei, Wählergemeinschaft oder Einzelbewerber mit Angabe der Anzahl der Plakate sowie postalischer Adresse des Verantwortlichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Wahlwerbung wird nur an gestatteten Flächen angebracht
      An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, an gasbetriebener Beleuchtung, an Lichtsignalanlagen, an Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Wahlwerbung nicht gestattet.
      • Individuelle Regelungen einzelner Bezirke, im Zusammenhang der Befestigung von Wahlwerbung an Bäumen, sind möglich. Bitte vor Anbringen (z.B. an Bäumen) im jeweiligen Bezirk erfragen, ob es eine Sonderregelung gibt.
    • Allgemeine Rücksichtnahme bei Wahlwerbung an Lichtmasten
      Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Wahlwerbern eine Chance zu geben. Anderweitige vertraglich genehmigte Werbung an den Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden.
    • Sie halten die Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung ein
    • Der Wahlwerber trägt die Kosten der Wahlwerbung
      Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt alleine der Wahlwerber.
    • Zeitraum: frühenstens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Straßenrechtlich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.12.2022