Straßensondernutzung - Schrottcontainer
Beschreibung
Das Aufstellen von Schrottcontainern auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme der Straße im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken bis zu 10 Tagen und 10 m² (Anliegergebrauch).
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Kosten
Verwaltungsgebühren:
80,00 bis 200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
150,00 bis 650,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
600,00 bis 1.200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Sondernutzungsgebühren:
2,00 Euro bis 7,50 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe).
4,00 Euro bis 20,00 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit.
80,00 bis 200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
150,00 bis 650,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
600,00 bis 1.200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Sondernutzungsgebühren:
2,00 Euro bis 7,50 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe).
4,00 Euro bis 20,00 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit.
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Schuttcontainer