Straßensondernutzung - Erker, Balkon, Werbeschild an Gebäuden
Beschreibung
Die Errichtung und Nutzung von Vorbauten, Balkonen, Stufen, Rampen, Schaukästen, Automaten u.ä., Vordächern, Eingangsüberdachungen u.ä. (ohne Werbeanlagen), Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Fremdwerbung an Baugerüsten sowie Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger auf und über der Straße stellt - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite / Straßenbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite / Straßenbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Ausmaß und Nutzungsbeginn.
Formulare
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Kosten
Verwaltungsbebühr
500,00 Euro/m² 3,00 Euro
750,00 Euro/m² 3,50 Euro
1.000,00 Euro/m² 4,00 Euro
1.200,00 Euro/m² 4,50 Euro
- 160,00 bis 250,00 Euro (Balkone, Vordächer etc.) oder
- 180,00 bis 300,00 Euro (Zuganker, Pfähle, oberirdische Leitungen etc.) oder
- 100,00 bis 250,00 Euro (Werbeanlagen an Gebäuden)
- 25,00 Euro je Jahr/m² überbauter Straßenfläche je Anlage (z.B. Vorbauten, Balkone, Stufen, Rampen etc.) oder
- je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu
500,00 Euro/m² 3,00 Euro
750,00 Euro/m² 3,50 Euro
1.000,00 Euro/m² 4,00 Euro
1.200,00 Euro/m² 4,50 Euro
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Straßenrechtliche