Straßensondernutzung - Kellerlicht- und Biereinwurfschacht

    Beschreibung

    Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.

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    Version

    Technisch geändert am 10.07.2020

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.07.2020

    Ansprechpartner

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Friedrichsfelde 60

    10315 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296-776521

    Telefon Festnetz: (030) 90296-6521

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf (Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schkopauer Ring 2

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-7506

    Telefon Festnetz: (030) 90293-7620

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otternbuchtstraße 35

    13599 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-2016

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2721

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestraße 36

    12347 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-3757

    Telefon Festnetz: (030) 90239-4109

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.03.2021

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-22766

    Telefon Festnetz: (030) 9018-22823

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.10.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      Dazu ein formloser Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Außmaß der Nutzung und Angabe des Nutzungsbeginns. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Keine Voraussetzungen erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
    Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

    Kosten

    • 120,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
    • 23,00 Euro je Jahr/m² Fläche je Anlage Sondernutzungsgebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Straßenrechtliche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.07.2020