Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand
Beschreibung
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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E-Mail: strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-3402
Telefon Festnetz: (030) 90294-3177
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Formulare
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Kosten
- 80,00 bis 1.200,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 12,50 Euro je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sondernutzung